Abschlagsrechnung · Handwerk · Bau

Abschlagsrechnung im Handwerk und Bau: Muster und Vorlagen

Abschlagsrechnung erstellen für Bauleistungen nach BGB § 632a oder VOB/B § 16. Word-, Excel- und PDF-Vorlagen zum direkten Download, mit Beispielen für kumulierte Rechnungen und Sicherheitseinbehalte.

Vorlagen herunterladen

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Kurz erklärt

Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen während eines laufenden Bauprojekts, geregelt nach VOB/B oder BGB-Bauvertragsrecht.

Abschlagsrechnung Muster als ausgefüllte Vorlage für Word, Excel und PDF zum kostenlosen Download

Bei BGB-Werkverträgen kann der Unternehmer nach § 632a BGB eine Abschlagszahlung für vertragsgemäß erbrachte Leistungen verlangen. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht. Bei Bauverträgen, in denen die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gelten ergänzend die Zahlungsregelungen aus § 16 VOB/B. Abschlagszahlungen nach VOB/B werden gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig.

Eine Abschlagsrechnung ist keine Schlussrechnung. Sie wird später mit weiteren Abschlagsrechnungen oder mit der Schlussrechnung verrechnet. Damit der Auftraggeber die Rechnung prüfen kann, sollten Leistungsstand, Zeitraum, Mengen, Preise und Projektbezug nachvollziehbar dokumentiert sein.

Rechnung fertig? Prüfen Sie sie vor dem Versand.

Der kostenlose VOB-Rechnungscheck prüft Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen auf Vollständigkeit, rechnerische Plausibilität und VOB-nahe Punkte. PDF hochladen, Ergebnis sofort.

Rechnung prüfen

Infografik zum Ablauf einer Abschlagsrechnung im Bau von erbrachter Leistung über Aufmaß und prüfbare Rechnung bis Zahlung und Schlussrechnung

Wann darf eine Abschlagsrechnung gestellt werden?

Eine Abschlagsrechnung sollte erst gestellt werden, wenn eine abrechenbare Teilleistung erbracht wurde oder der Vertrag eine entsprechende Abrechnung nach Baufortschritt vorsieht. Bei BGB-Werkverträgen muss der Leistungsstand so nachgewiesen werden, dass der Auftraggeber ihn rasch und sicher beurteilen kann. Bei VOB/B-Verträgen kommt es darauf an, dass die VOB/B wirksam vereinbart wurde und die Abschlagsrechnung prüfbar aufgestellt ist.

  • Eine abrechenbare Teilleistung ist erbracht oder im Vertrag ist eine Abrechnung nach Baufortschritt vorgesehen.
  • Der Leistungsstand ist nachvollziehbar dokumentiert, etwa durch Aufmaß, Stundenzettel, Lieferscheine oder Bautagebuch.
  • Bei VOB/B-Verträgen ist die Abschlagsrechnung prüfbar aufgestellt: Mengen, Einheitspreise und Bezug zum Vertrag sind nachvollziehbar.
  • Die Rechnung enthält die Pflichtangaben nach § 14 UStG: Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag.
  • Die Rechnung ist klar als Abschlagsrechnung gekennzeichnet, mit Nummerierung wie „1. Abschlagsrechnung“ oder „Abschlagsrechnung Nr. 2“.

In der Praxis bedeutet das: Bauvorhaben, Leistungszeitraum, Positionen, Mengen, Einheitspreise, bisheriger Leistungsstand und gegebenenfalls Aufmaß oder Anlagen sollten nachvollziehbar zusammenpassen. Je besser die Rechnung dokumentiert ist, desto weniger Rückfragen entstehen bei Bauleitung, Auftraggeber oder Buchhaltung.

Praxis-Hinweis VOB oder BGB

Bei einem Werkvertrag nach BGB können Abschläge frei vereinbart werden, müssen aber dem tatsächlichen Wertzuwachs entsprechen. Bei Verträgen, in denen die VOB/B wirksam vereinbart wurde, werden Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Welche Variante im konkreten Projekt gilt, steht im Werkvertrag oder Bauvertrag.

BGB § 632a oder VOB/B § 16: was gilt für mein Projekt?

Welche Rechtsgrundlage für Abschlagsrechnungen gilt, hängt davon ab, was im Vertrag mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Ohne wirksame Einbeziehung der VOB/B greift das BGB-Werkvertragsrecht. Wurde die VOB/B wirksam Vertragsbestandteil, gelten ergänzend die Regelungen aus VOB/B § 16. Beide Varianten erlauben Abschlagsrechnungen, unterscheiden sich aber bei Voraussetzungen, Nachweisen, Zahlungsfristen und der Behandlung von Sicherheitseinbehalten.

Thema BGB-Werkvertrag VOB/B-Vertrag
Grundlage § 632a BGB § 16 VOB/B, sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde
Voraussetzung Vertragsgemäß erbrachte Leistung oder vereinbarte Teilleistung Nachweisbare Leistung nach Baufortschritt
Nachweis Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht Prüffähige Aufstellung beziehungsweise prüfbare Abschlagsrechnung
Zahlungsfrist Ergibt sich aus Vertrag, Rechnung und gesetzlichen Regeln Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig
Sicherheitseinbehalt Nur bei entsprechender Vereinbarung Nur bei entsprechender Vereinbarung; Höhe und Freigabe hängen von Vertrag und Sicherungsabrede ab
Schlussrechnung Abschläge werden in der Endabrechnung berücksichtigt Abschläge werden in der Schlussrechnung verrechnet

In der Praxis arbeiten Bauhauptgewerbe und größere Handwerksbetriebe meist mit VOB-Verträgen, weil Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber die VOB/B als Standard fordern. Im Privatkundenbereich gilt überwiegend das BGB-Werkvertragsrecht, weil die VOB/B gegenüber Verbrauchern besondere Einbeziehungsanforderungen hat und in der Praxis selten korrekt eingebunden wird. Wer als Subunternehmer für einen Generalunternehmer arbeitet, hat häufig einen VOB-Vertrag, auch wenn das im Auftragsschreiben nur am Rand erwähnt wird.

Hinweis zur Vertragsprüfung

Welche Variante im konkreten Auftrag gilt, ergibt sich aus dem Werkvertrag, dem Auftragsschreiben oder den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsklauseln zu Zahlungsbedingungen und Abnahme. Bei größeren Aufträgen empfiehlt sich eine kurze rechtliche Prüfung vor der ersten Abschlagsrechnung.

VOB/B und die 21-Tage-Frist für Abschlagszahlungen

Ist die VOB/B wirksam vereinbart, werden Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Rechnungsdatum, sondern auch, dass die Aufstellung dem Auftraggeber zugeht und prüfbar ist. Für eine konkrete Rechnung lässt sich die Zahlungsfrist für Abschlagsrechnungen berechnen.

Was prüfbar bedeutet, ergibt sich aus dem Bauvertrag und dem Inhalt der Rechnung. Eine prüfbare Abschlagsrechnung enthält in der Regel: Bezug zum Werkvertrag, Bauvorhaben, Leistungszeitraum, klare Leistungspositionen mit Mengen und Einheitspreisen, Aufmaß oder Leistungsstand und einen nachvollziehbaren Bezug zu bisher gestellten Abschlägen. Fehlt eine dieser Angaben, kann der Auftraggeber die Prüfbarkeit bestreiten und die Frist beginnt nicht zu laufen.

Für Muster und Vorlagen bedeutet das: Der Zahlungshinweis sollte vorsichtig formuliert sein. Statt pauschal von einem automatischen Zahlungsziel zu sprechen, ist ein Hinweis wie „sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde“ fachlich sauberer. Bei BGB-Werkverträgen ergibt sich die Zahlungsfrist aus Vertrag, Rechnung und gesetzlichen Regelungen, nicht automatisch aus 21 Tagen.

Was zählt als Zugang der prüfbaren Aufstellung

Zugang heißt: die Rechnung ist beim Auftraggeber so eingegangen, dass dieser sie zur Kenntnis nehmen kann. Bei Briefpost gilt der Tag, an dem der Brief im Briefkasten oder in der Postannahme liegt. Bei E-Mail oder Bauportal-Upload zählt der Eingangszeitpunkt im Posteingang oder im System des Auftraggebers. Bei Streitfällen ist Nachweisbarkeit wichtig, etwa durch Einschreiben oder Lese-/Zustellbestätigung.

Abschlagsrechnung als Subunternehmer für Generalunternehmer

Bei Subunternehmerverträgen mit Generalunternehmern ist die VOB/B häufig Bestandteil der Vertragsunterlagen. Entscheidend ist aber immer, ob sie im konkreten Vertrag wirksam einbezogen wurde. Ein Verweis im Auftragsschreiben reicht dafür meist aus, in der Praxis lohnt sich aber ein Blick in die Anlagen, um sicher zu wissen, ob VOB/B oder reines BGB-Werkvertragsrecht gilt.

Subunternehmer sollten vor der ersten Abschlagsrechnung nicht nur das Leistungsverzeichnis und den Zahlungsplan prüfen, sondern auch die Regelungen zu Abschlagszahlungen, Sicherheitseinbehalten, Nachträgen, Prüfzeiten und Schlussrechnung. Diese Punkte wirken sich direkt darauf aus, wann eine Abschlagsrechnung gestellt und wann Zahlung erwartet werden kann. Häufig setzen Generalunternehmer eigene Pay-when-paid-Klauseln, längere Prüfzeiten oder hohe Einbehalte durch, die sich erheblich auf die Liquidität des Subunternehmers auswirken.

Wer als Subunternehmer in mehreren Bauphasen arbeitet, baut die Abschlagsrechnungen sinnvollerweise auf gemeinsamem Aufmaß auf. Ein vom Generalunternehmer gegengezeichnetes Aufmaß macht die Rechnung leichter prüfbar und reduziert das Risiko von Kürzungen. Bei umfangreichen Aufträgen empfiehlt sich eine kumulierte Abrechnung, bei der jede Folgerechnung den bisher fakturierten Stand abzieht und damit Doppelfakturierung ausschließt.

Liquidität bei langen Zahlungsketten

In Bauketten mit Bauherr, Generalunternehmer und mehreren Subunternehmern liegen zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang oft Wochen bis Monate. Wer als Subunternehmer auf prüfbare Abschlagsrechnungen nicht zeitnah Zahlung erhält, gerät in Vorfinanzierung von Material, Lohn und Subleistungen. Eine saubere Rechnungsstellung mit Aufmaß-Bezug, eindeutiger Vertragsgrundlage und VOB-konformer Zahlungsregelung ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Forderungen in dieser Konstellation prüfbar und damit verwertbar bleiben.

Abschlagsrechnung vorfinanzieren?

Wenn eine Abschlagsrechnung gestellt ist, aber die Auszahlung auf sich warten lässt, kann Factoring ein Weg sein, früher über die Forderung zu verfügen. Entscheidend ist dabei, ob die Forderung prüfbar ist, der Leistungsstand belegt werden kann und der Bauvertrag den Forderungsverkauf zulässt.

Worauf es dabei im Einzelnen ankommt, erklärt der Ratgeberartikel Wann ist eine Abschlagsrechnung factoringfähig? Einen Überblick über spezialisierte Factoring-Anbieter, typische Konditionen und Voraussetzungen für Bau- und Ausbaubetriebe gibt die Seite Factoring im Handwerk, mit eigenen Branchenseiten für 17 Gewerke.

Lange Wartezeit auf Ihre Abschlagszahlung?

VOB-Factoring kann offene Forderungen aus laufenden Projekten frühzeitig in Liquidität umwandeln.

Anfrage stellen

Typische Stolperfallen bei Abschlagsrechnungen

Eine Abschlagsrechnung ist erst dann fällig, wenn sie formal korrekt ist und die abgerechnete Leistung nachvollziehbar erbracht wurde. Drei Fehler treten in Bau- und Handwerksbetrieben besonders häufig auf und führen regelmäßig zu Zahlungsverzögerungen oder Rechnungskürzungen.

Fehlende Pflichtangaben

Ohne Bauvorhaben, Leistungszeitraum, Verweis auf den Werkvertrag oder fortlaufende Rechnungsnummer ist eine Abschlagsrechnung nicht prüfbar. Die Zahlungsfrist beginnt erst mit Eingang einer prüfbaren Rechnung, deshalb verzögert jeder fehlende Pflichtangabe-Block die Auszahlung um Tage oder Wochen.

Vorbeträge falsch abgezogen

Bei kumulativen Abschlagsrechnungen müssen die bereits gestellten Abschläge sauber von der neuen Gesamtsumme abgezogen werden. Wer den Abzug vergisst, fakturiert dieselbe Leistung doppelt. Wer falsch abzieht, kürzt sich selbst die Liquidität. Beides führt zu Rückfragen, die mehrere Tage Bearbeitungszeit kosten.

Pauschale statt Leistungsbezug

Eine pauschale Abschlagsrechnung ohne Bezug zum tatsächlichen Wertzuwachs lässt sich vom Auftraggeber problemlos kürzen. Aufmaß, Stundenzettel oder Bautagebuch belegen den erbrachten Leistungsanteil. Wer pauschal 30 Prozent abrechnet ohne nachweisbare Grundlage, verliert die Forderung in der ersten Prüfung.

Alle drei Fehler haben dieselbe Folge: die Rechnung gilt als nicht prüfbar, das gesetzliche Zahlungsziel beginnt nicht zu laufen und der Auftraggeber kann eine Korrektur verlangen, ohne in Zahlungsverzug zu geraten. Eine sauber aufgebaute Abschlagsrechnung mit klarem Bezug zum Bauvorhaben und vollständigen Pflichtangaben verhindert genau diese Verzögerungen.

Tiefer einsteigen

Welche Pflichtangaben eine Abschlagsrechnung im Detail enthalten muss und wie der Leistungszeitraum korrekt angegeben wird, steht auf der Unterseite Pflichtangaben einer Abschlagsrechnung. Für den Aufbau kumulierter Abschläge mit Vorbeträge-Abzug gibt es eine eigene Excel-Vorlage auf der Seite Kumulierte Rechnung im Bau.

Praxisbeispiel: Abschlagsrechnung im Trockenbau

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie eine prüfbare Abschlagsrechnung im Bau aufgebaut ist. Ein Trockenbaubetrieb aus Frankenthal arbeitet an einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten in Mannheim. Die Auftragssumme beträgt 95.000 Euro netto, vereinbart sind drei Abschlagsrechnungen plus Schlussrechnung. Nach Fertigstellung der Innenwände im Erdgeschoss stellt der Betrieb die erste Abschlagsrechnung über rund 40 Prozent Baufortschritt.

Pfälzer Trockenbau Mustermann GmbH Beispielstraße 1
67067 Frankenthal
USt-IdNr.: DE 000 000 000
Beispielrechnung
1. Abschlagsrechnung
Rechnungsnummer2026-047
Rechnungsdatum10. Mai 2026
AuftraggeberWohnbau Vorderpfalz Beispiel GmbH, Ludwigshafen
AuftragsnummerAG-2026-015
BauvorhabenMehrfamilienhaus Mannheim-Käfertal, 8 Wohneinheiten
Leistungszeitraum18.03.2026 bis 30.04.2026
Pos. Leistungsbeschreibung Betrag
1 Innenwände Erdgeschoss, Trockenbau-Konstruktion mit doppelter Beplankung, ca. 320 m² 32.000,00 €
2 Schallschutzwände zwischen Wohneinheiten, ca. 60 m² 4.800,00 €
3 Vorbereitungsarbeiten und Materialanlieferung 1.200,00 €
Nettobetrag38.000,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer7.220,00 €
Bruttobetrag45.220,00 €
Zahlungshinweis Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, wird diese Abschlagszahlung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Bitte überweisen Sie den Bruttobetrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Geschäftskonto. Diese Abschlagsrechnung wird in der Schlussrechnung verrechnet.

Das Beispiel enthält alle relevanten Bestandteile einer prüfbaren Abschlagsrechnung: vollständige Stammdaten, Bezug zum Bauvorhaben, klar abgegrenzter Leistungszeitraum, nachvollziehbare Leistungspositionen mit Mengenangaben, getrennte Ausweisung von Netto, Umsatzsteuer und Brutto sowie ein eindeutiger Zahlungshinweis mit Verweis auf die VOB. Bei einer kumulierten Folgerechnung würde zusätzlich der bisher fakturierte Betrag in der Summen-Sektion abgezogen, mehr dazu auf der Seite Kumulierte Rechnung im Bau.

Diese Beispielrechnung gibt es als ausgefülltes PDF und als bearbeitbare Word- und Excel-Vorlage zum direkten Download weiter unten auf dieser Seite. Die Excel-Variante rechnet Mengen, Umsatzsteuer und Bruttosumme automatisch aus, sodass der eigene Betrieb nur die Stammdaten und Positionen anpassen muss.

Vorlagen für Abschlagsrechnungen zum direkten Download

Drei Vorlagen zur sofortigen Nutzung im eigenen Betrieb. Die Word-Vorlage eignet sich für schnelle Anpassung im Briefkopf-Stil, die Excel-Vorlage rechnet Mengen, Umsatzsteuer und Bruttosumme automatisch, das PDF-Beispiel zeigt eine ausgefüllte Abschlagsrechnung als Vorschau.

Drei frei nutzbare Vorlagen zur sofortigen Nutzung im eigenen Betrieb.

  Frei nutzbar, keine E-Mail-Adresse nötig

Word

Abschlagsrechnung Word-Vorlage

Klassische Briefkopf-Vorlage zum direkten Anpassen in Microsoft Word. Mit Beispieldaten Trockenbau, Pflichtangaben und Verweis auf VOB/B § 16. Ideal für einfache Rechnungen ohne automatische Berechnung.

DOCX · 28 KB · Word ab Version 2016

Word-Vorlage herunterladen

Excel

Abschlagsrechnung Excel-Vorlage

Excel-Vorlage mit automatischer Berechnung von Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttosumme. Eingabefelder gelb markiert, Anleitungs-Tab erklärt jede Zelle. Mengen und Einzelpreise werden automatisch multipliziert.

XLSX · 42 KB · Excel ab Version 2016

Excel-Vorlage herunterladen

PDF

Abschlagsrechnung Beispiel als PDF

Vollständig ausgefülltes Beispiel einer prüfbaren Abschlagsrechnung im Trockenbau, identisch zur Beispielrechnung weiter oben. Geeignet als Referenz, bevor die Word- oder Excel-Vorlage angepasst wird.

PDF · 95 KB · 1 Seite

PDF-Beispiel ansehen

Hinweis

Die Vorlagen enthalten frei erfundene Beispieldaten und dienen als Arbeitshilfe. Bitte ersetzen Sie alle Angaben durch Ihre eigenen Unternehmens-, Projekt- und Rechnungsdaten. Die Muster ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung. Word-, Excel- und PDF-Muster eignen sich als Arbeitshilfe und zur Orientierung. Für den tatsächlichen Rechnungsversand im inländischen B2B-Bereich können seit 2025 Anforderungen an strukturierte E-Rechnungen gelten. Je nach Empfänger und Übergangsregelung können Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD relevant sein. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Abschlagsrechnung aus Ihrer Rechnungssoftware als gültige E-Rechnung erstellt werden muss.

Häufige Fragen zur Abschlagsrechnung

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen innerhalb eines noch laufenden Auftrags. Sie wird später mit weiteren Abschlagsrechnungen oder mit der Schlussrechnung verrechnet.

Wann darf ich eine Abschlagsrechnung stellen?

Eine Abschlagsrechnung sollte gestellt werden, wenn eine abrechenbare Teilleistung erbracht wurde oder der Vertrag eine Abrechnung nach Baufortschritt vorsieht. Wichtig ist, dass der Leistungsstand nachvollziehbar dokumentiert ist, etwa durch Aufmaß, Stundenzettel oder Bautagebuch.

Gilt bei jeder Abschlagsrechnung im Bau die VOB/B?

Nein. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Ist das der Fall, werden Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Ohne wirksame Einbeziehung der VOB/B greift das BGB-Werkvertragsrecht.

Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung?

Die Abschlagsrechnung rechnet eine Teilleistung während des laufenden Projekts ab. Die Schlussrechnung fasst am Ende alle Leistungen, Abschläge, Nachträge, Einbehalte und Restforderungen zusammen.

Muss ein Sicherheitseinbehalt in der Abschlagsrechnung stehen?

Nur wenn ein Sicherheitseinbehalt vertraglich vereinbart wurde, sollte er in der Rechnung berücksichtigt und klar ausgewiesen werden. Höhe, Zweck und Freigabe hängen von der konkreten Vereinbarung ab. Mehr dazu auf der Seite Abschlagsrechnung mit Sicherheitseinbehalt.

Wie funktioniert VOB-Factoring im Bau und Handwerk?

VOB-Factoring ist ein laufender Rahmenvertrag zwischen einem Bau- oder Handwerksbetrieb und einem spezialisierten Factoring-Anbieter, keine Vorfinanzierung einzelner Rechnungen. Geprüft werden Bonität, Geschäftsmodell, Forderungsstruktur und die Verträge mit den wichtigsten Auftraggebern. Voraussetzung ist ein Jahresumsatz ab 100.000 Euro.

Die Aufnahme dauert in der Regel ein bis drei Wochen, je nachdem wie schnell die Unterlagen bereitstehen und geprüft werden können. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sobald der Rahmenvertrag steht, können laufend Forderungen aus VOB- oder BGB-Werkverträgen verkauft werden, auch bei vereinbarten Sicherheitseinbehalten.

Vertiefen Sie das Thema in den Unterseiten

Auf vob-factoring.de finden Sie zu jedem Sonderfall der Abschlagsrechnung eine eigene Seite. Kumulierte Rechnungen, Sicherheitseinbehalte, Schlussrechnungen, Pflichtangaben und der Vergleich zu Teilrechnungen sind dort mit Beispielen und passenden Vorlagen dokumentiert.

Anfrage stellen

Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor