Kumulierte Rechnung · Bau · VOB

Kumulierte Abschlagsrechnung im Bau: Vorbeträge richtig abziehen

Drei Abschläge plus Schlussrechnung mit korrektem Vorbetrag-Abzug. Excel-Vorlage mit Auto-Berechnung und Praxisbeispiel für ein Bauvorhaben mit 95.000 Euro Auftragssumme.

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Was ist eine kumulierte Rechnung im Bau?

Eine kumulierte Rechnung im Bau ist eine Abschlagsrechnung, die nicht nur die aktuelle Teilleistung abrechnet, sondern den bisher erreichten Gesamtbetrag des Projekts ausweist und davon die bereits gestellten Abschläge abzieht. Das Ergebnis ist die aktuelle Zahlungsforderung. Diese Methode ist im Bau und bei größeren Handwerksprojekten weit verbreitet, weil sie den Baufortschritt transparent zeigt und Doppelfakturierung verhindert.

Kurz erklärt

Eine kumulierte Rechnung zeigt den bisherigen Gesamt-Leistungsstand, zieht bereits berechnete Abschläge ab und weist nur die neue Zahlungsforderung aus.

Bei einer einfachen Abschlagsrechnung steht in der Tabelle nur der Betrag der aktuell abgerechneten Leistung. Bei einer kumulierten Abschlagsrechnung steht zuerst die Gesamtsumme aller bisher erbrachten Leistungen, dann der Abzug der bereits fakturierten Abschläge, am Ende der jetzt fällige Betrag. Beide Varianten können grundsätzlich verwendet werden, sofern Vertrag, Prüfbarkeit und Rechnungsanforderungen erfüllt sind. Kumulierte Rechnungen sind jedoch häufig besser nachvollziehbar und werden von Generalunternehmern und öffentlichen Auftraggebern oft ausdrücklich gefordert.

Die Rechtsgrundlage ist dieselbe wie bei klassischen Abschlagsrechnungen: § 632a BGB bei Werkverträgen, ergänzend § 16 VOB/B, sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde. Abschlagszahlungen nach VOB/B werden gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig, unabhängig davon ob die Rechnung kumuliert oder einfach aufgebaut ist.

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Infografik zur kumulierten Rechnung im Bau mit erster, zweiter und dritter Abschlagsrechnung sowie Schlussrechnung und Abzug bereits berechneter Beträge

Wie kumulierte Abschläge richtig aufgebaut werden

Eine kumulierte Abschlagsrechnung folgt einer klaren Logik: bisheriger Leistungsstand insgesamt minus bereits gestellte Abschläge ergibt den jetzt fälligen Betrag. Wer diese drei Schritte sauber dokumentiert, vermeidet Rückfragen bei Bauleitung und Buchhaltung und reduziert das Risiko von Rechnungskürzungen.

Bisherigen Leistungsstand kumuliert ausweisen

In der Positionstabelle stehen alle bis heute erbrachten Leistungen mit Gesamtmengen, Einheitspreisen und Gesamtbeträgen. Bei drei Abschlägen entspricht das einer steigenden Summe, etwa 30.000 Euro, dann 60.000 Euro, dann 85.000 Euro netto.

Wichtig: die Mengen sind kumuliert, nicht der einzelne Leistungsabschnitt. Stand jetzt 60 m² Trockenbauwände insgesamt, nicht „20 m² seit letzter Rechnung“.

Vorbeträge sauber abziehen

Nach dem Nettobetrag aus der Tabelle folgt der Abzug bereits fakturierter Abschläge. Bei der 2. Abschlagsrechnung etwa: Nettobetrag 60.000 Euro minus Vorabschlag 30.000 Euro ergibt 30.000 Euro neue Zahlungsforderung netto.

Jede frühere Abschlagsrechnung wird einzeln mit Rechnungsnummer und Datum aufgeführt, damit der Auftraggeber den Abzug nachvollziehen kann.

Aktuelle Zahlungsforderung berechnen

Auf den verbleibenden Nettobetrag wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen, das ergibt die aktuelle Bruttoforderung. Bei der 2. Abschlagsrechnung: 30.000 Euro plus 19 % USt ergibt 35.700 Euro brutto.

Diese Bruttosumme ist der Betrag, der auf der Rechnung als Zahlungsforderung steht und mit dem Zahlungshinweis verbunden wird.

Hinweis zur Bezeichnung

Kumulierte Abschlagsrechnungen werden klar nummeriert und als solche gekennzeichnet, etwa „2. kumulierte Abschlagsrechnung“ oder „Abschlagsrechnung Nr. 2 (kumuliert)“. Die Bezeichnung „kumuliert“ sollte sichtbar im Rechnungstitel stehen, damit Auftraggeber und Buchhaltung sofort erkennen, dass es sich nicht um eine eigenständige Einzelrechnung handelt.

Bei drei oder mehr Abschlägen über mehrere Monate summiert sich die Wartezeit auf die einzelnen Zahlungseingänge schnell zu einer spürbaren Liquiditätslücke. Wer laufende Abschlagsforderungen nicht aus eigener Kasse vorfinanzieren will, findet auf der Seite Factoring für Handwerker einen Überblick über spezialisierte Anbieter, typische Konditionen und Voraussetzungen.

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Praxisbeispiel: Drei Abschläge plus Schlussrechnung

Ein konkretes Bauvorhaben zeigt, wie kumulierte Abrechnung funktioniert. Ein Trockenbaubetrieb arbeitet an einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten in Mannheim-Käfertal. Die Auftragssumme beträgt 95.000 Euro netto. Vereinbart sind drei Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt plus eine abschließende Schlussrechnung. Jede Abschlagsrechnung wird kumuliert aufgebaut, das heißt mit Ausweis des bisherigen Gesamt-Leistungsstands und Abzug aller bereits gestellten Vorabschläge.

Eckdaten des Bauvorhabens

Auftragnehmer: Pfälzer Trockenbau Mustermann GmbH
Auftraggeber: Wohnbau Vorderpfalz Beispiel GmbH
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus Mannheim-Käfertal, 8 Wohneinheiten
Werkvertrag vom: 15.03.2026
Auftragssumme: 95.000,00 Euro netto
Vereinbarte Abschläge: 3 Stück plus Schlussrechnung

Übersicht aller vier Rechnungsstände

Rechnung Leistungsstand kumuliert Abzug Vorabschläge Aktuell netto + 19 % USt Brutto
1. Abschlag 38.000,00 € 0,00 € 38.000,00 € 7.220,00 € 45.220,00 €
2. Abschlag 66.500,00 € −38.000,00 € 28.500,00 € 5.415,00 € 33.915,00 €
3. Abschlag 85.500,00 € −66.500,00 € 19.000,00 € 3.610,00 € 22.610,00 €
Schlussrechnung 95.000,00 € −85.500,00 € 9.500,00 € 1.805,00 € 11.305,00 €

Die Tabelle zeigt, wie kumulierte Rechnungen funktionieren: bei der 2. Abschlagsrechnung ist der bisherige Leistungsstand 66.500 Euro netto. Davon wurden bereits 38.000 Euro mit der 1. Abschlagsrechnung fakturiert. Die Differenz von 28.500 Euro ist der jetzt fällige Nettobetrag, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt das eine Bruttoforderung von 33.915 Euro. Bei der 3. Abschlagsrechnung wird derselbe Logikschritt mit dem nun höheren bisherigen Leistungsstand wiederholt.

Die Schlussrechnung am Ende ist faktisch die letzte kumulierte Rechnung. Sie weist die volle Auftragssumme von 95.000 Euro netto aus, zieht alle drei bereits gestellten Abschläge ab und ergibt eine Restforderung von 9.500 Euro netto. Vereinbarte Sicherheitseinbehalte können zusätzlich berücksichtigt werden. Behandlung, Höhe und Freigabe hängen von der konkreten Vertrags- und Sicherungsabrede ab, mehr dazu auf der Seite Abschlagsrechnung mit Sicherheitseinbehalt.

In der Praxis spart die Excel-Vorlage zu dieser Seite die manuelle Rechnerei: Mengen und Einzelpreise eintragen, alle Vorbeträge werden automatisch abgezogen und Netto, USt und Brutto pro Stand automatisch berechnet. Die Vorlage steht weiter unten zum Download bereit.

Typische Fehler bei kumulierten Rechnungen

Kumulierte Rechnungen verlangen sauberes Buchführen. Drei Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf und führen regelmäßig zu Rückfragen, Kürzungen oder Zahlungsverzögerungen bei Bauleitung und Buchhaltung.

Vorabschläge vergessen oder falsch abgezogen

Wer den Abzug der bisherigen Abschläge vergisst, fakturiert dieselbe Leistung doppelt. Wer falsch abzieht, kürzt sich selbst die Liquidität. Beides verursacht Rückfragen, die mehrere Tage Bearbeitungszeit kosten und im schlimmsten Fall zu Rechnungskürzungen durch den Auftraggeber führen.

Vorrechnungen unvollständig aufgeführt

In der kumulierten Abschlagsrechnung müssen alle bereits gestellten Vorabschläge mit Rechnungsnummer, Datum und Betrag einzeln aufgelistet sein. Fehlt eine Rechnung oder stimmen die Beträge nicht, kann die Prüfbarkeit beeinträchtigt sein. Dadurch kann sich auch die Fälligkeit nach VOB/B verzögern.

Schlussrechnung als zusätzliche Forderung gestellt

Die Schlussrechnung ist die letzte kumulierte Rechnung über die volle Auftragssumme, nicht eine zusätzliche Forderung neben den Abschlägen. Wer die volle Schlussforderung ohne Abzug der Vorabschläge stellt, fakturiert das gesamte Projekt doppelt. Das ist der häufigste Fehler bei der Schlussrechnung nach mehreren Abschlägen.

Praxis-Tipp Rechnungsnummern

Jede Vorrechnung wird mit ihrer eigenen Rechnungsnummer und ihrem Datum aufgeführt, nicht nur mit „1. Abschlag“ oder „Abschlag März“. Konkret etwa: „Abschlagsrechnung 2026-047 vom 10.05.2026 über 38.000,00 Euro netto“. Diese Genauigkeit erleichtert die Prüfung durch den Auftraggeber und ist bei Streitfällen die einzige eindeutige Identifikation.

Vorlagen für kumulierte Abschlagsrechnungen

Drei Vorlagen für die kumulative Abrechnung im Bau. Die Excel-Vorlage rechnet alle drei Abschläge plus Schlussrechnung automatisch mit Vorbetrag-Abzug. Word und PDF zeigen denselben Aufbau im Briefkopf-Format.

Drei frei nutzbare Vorlagen für die kumulative Abrechnung im Bau.

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Excel

Kumulierte Rechnung Excel-Vorlage

Vollständige Excel-Vorlage mit drei Abschlagsrechnungen plus Schlussrechnung auf vier Tabellenblättern. Vorbeträge werden automatisch zwischen den Rechnungen verrechnet, Netto, USt und Brutto pro Stand werden automatisch berechnet. Eingabefelder gelb markiert.

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Klassische Briefkopf-Vorlage in Word, eingerichtet als 2. Abschlagsrechnung mit Vorbetrag-Abzug. Eignet sich, wenn die Berechnung außerhalb des Dokuments stattfindet und nur das Rechnungsdokument gebraucht wird.

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Kumulierte Rechnung Beispiel als PDF

Ausgefülltes Beispiel einer 2. kumulierten Abschlagsrechnung im Trockenbau, mit ausgewiesenem Vorbetrag-Abzug der 1. Abschlagsrechnung. Geeignet als Referenz, bevor die Excel- oder Word-Vorlage angepasst wird.

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Hinweis

Die Vorlagen enthalten frei erfundene Beispieldaten und dienen als Arbeitshilfe. Bitte ersetzen Sie alle Angaben durch Ihre eigenen Unternehmens-, Projekt- und Rechnungsdaten. Die Muster ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung.

Häufige Fragen zur kumulierten Abschlagsrechnung

Was bedeutet kumuliert bei einer Abschlagsrechnung?

Kumuliert bedeutet, dass die Rechnung den bisher erreichten Gesamt-Leistungsstand des Projekts ausweist und davon die bereits gestellten Abschläge abzieht. Das Ergebnis ist der jetzt fällige Betrag. Eine kumulierte Abschlagsrechnung zeigt also nicht nur die aktuelle Teilleistung, sondern den Gesamtzusammenhang aller bisherigen Leistungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer kumulierten Abschlagsrechnung?

Eine einfache Abschlagsrechnung weist nur den Betrag der aktuell abgerechneten Teilleistung aus. Eine kumulierte Abschlagsrechnung weist den bisherigen Gesamt-Leistungsstand aus, zieht die bereits gestellten Abschläge ab und ergibt so den jetzt fälligen Betrag. Beide Varianten sind rechtlich zulässig, kumulierte Rechnungen sind aber transparenter und werden im Bau und bei Generalunternehmern häufig ausdrücklich verlangt.

Wie werden Vorbeträge in einer kumulierten Rechnung korrekt abgezogen?

Jeder bereits gestellte Vorabschlag wird einzeln mit Rechnungsnummer, Datum und Nettobetrag aufgeführt und vom aktuellen kumulierten Nettobetrag abgezogen. Die Differenz ist der neue Nettobetrag, auf den dann die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Bei der 2. Abschlagsrechnung wird also der Nettobetrag der 1. Abschlagsrechnung abgezogen, bei der 3. die Nettobeträge der ersten beiden, bei der Schlussrechnung alle bisher gestellten Abschläge.

Wird auf den Brutto- oder Nettobetrag kumuliert?

Kumuliert wird grundsätzlich auf den Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird auf den verbleibenden Nettobetrag der aktuellen Rechnung berechnet, nicht auf den kumulierten Betrag. Andernfalls würde die Umsatzsteuer mehrfach in Rechnung gestellt. Die Schlussrechnung führt dann nochmals den Gesamt-Nettobetrag des Projekts auf, zieht alle netto fakturierten Abschläge ab und berechnet die Umsatzsteuer auf die verbleibende Differenz.

Ist die Schlussrechnung auch eine kumulierte Rechnung?

Ja. Die Schlussrechnung ist faktisch die letzte kumulierte Rechnung des Projekts. Sie weist die volle Auftragssumme aus, zieht alle bereits gestellten Abschläge ab und ergibt die Restforderung. Wer die Schlussrechnung als eigenständige Rechnung über die volle Summe stellt ohne die Abschläge abzuziehen, fakturiert das gesamte Projekt doppelt. Mehr dazu auf der Seite Schlussrechnung nach Abschlägen.

Brauche ich für jede kumulierte Rechnung ein neues Aufmaß?

Bei VOB/B-Verträgen sollte der jeweils aktuelle Leistungsstand nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei Aufmaßgewerken bedeutet das in der Praxis häufig ein aktualisiertes Aufmaß für jeden Abschlag, das idealerweise vom Auftraggeber oder der Bauleitung gegengezeichnet wird. Bei Pauschalvertragspositionen kann der Verweis auf den prozentualen Baufortschritt oder die abgeschlossenen Bauphasen ausreichen.

Weitere Seiten zum Thema Abschlagsrechnung

Die kumulierte Rechnung ist ein Teilthema des Abschlagsrechnungs-Bereichs auf vob-factoring.de. Auf den verwandten Seiten finden Sie Pflichtangaben, Sicherheitseinbehalte, Schlussrechnungen und den Vergleich zu Teilrechnungen, jeweils mit Beispielen und passenden Vorlagen.

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Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor