- Was ist eine Schlussrechnung nach Abschlagsrechnungen
- Wie eine Schlussrechnung nach Abschlägen aufgebaut wird
- Praxisbeispiel: Schlussrechnung nach drei Abschlagsrechnungen
- Nachträge und Sicherheitseinbehalt in der Schlussrechnung
- Typische Fehler bei der Schlussrechnung nach Abschlägen
- Vorlagen zum Download
- Häufige Fragen
- Weitere Seiten zum Thema
Was ist eine Schlussrechnung nach Abschlagsrechnungen?
Die Schlussrechnung ist die endgültige Abrechnung eines Bauvorhabens nach Fertigstellung und Abnahme. Sie weist die gesamte vertraglich vereinbarte Leistung aus, zieht alle bereits gestellten Abschlagsrechnungen ab und ergibt die offene Restforderung. Mit der Schlussrechnung wird das Vertragsverhältnis abrechnungstechnisch beendet, weitere Abschläge sind danach nicht mehr möglich.
Eine Schlussrechnung nach Abschlagsrechnungen weist die volle Auftragssumme inklusive Nachträgen aus, zieht alle bereits fakturierten Abschläge auf Netto-Ebene ab und stellt nur die verbleibende Restforderung in Rechnung.
Bei BGB-Werkverträgen ergibt sich der Anspruch auf Schlusszahlung aus dem Werkvertragsrecht, ergänzend können bei wirksam vereinbarter VOB/B die Regelungen aus § 14 und § 16 VOB/B greifen. § 14 VOB/B regelt die Abrechnung der Bauleistung, § 16 Abs. 3 VOB/B regelt die Fälligkeit der Schlusszahlung nach Zugang einer prüfbaren Schlussrechnung. Beide Vorschriften setzen voraus, dass die VOB/B in den Bauvertrag wirksam einbezogen wurde. Für eine konkrete Rechnung lässt sich die Fälligkeit der Schlussrechnung berechnen.
Die zentrale Aufgabe der Schlussrechnung ist die saubere Verrechnung aller bisher gestellten Abschlagsrechnungen. Wer die Schlussrechnung als eigenständige Rechnung über die volle Auftragssumme stellt, ohne die Abschläge abzuziehen, fakturiert das gesamte Projekt doppelt. Das ist der häufigste Fehler bei der Schlussrechnung nach Abschlägen und führt regelmäßig zu Rückfragen, Kürzungen oder Streitfällen. Mehr zum Aufbau kumulierter Rechnungen, auf denen die Schlussrechnung methodisch aufsetzt, auf der Seite Kumulierte Rechnung im Bau.

Wie eine Schlussrechnung nach Abschlägen aufgebaut wird
Eine Schlussrechnung nach mehreren Abschlagsrechnungen folgt einer klaren Logik: Zuerst wird die gesamte erbrachte Leistung dargestellt, danach werden alle bereits berechneten Abschläge abgezogen. Übrig bleibt die Restforderung, die am Ende noch offen ist.
Gesamtleistung kumuliert aufstellen
Die Schlussrechnung beginnt nicht nur mit dem letzten Bauabschnitt, sondern mit der vollständigen erbrachten und abrechenbaren Gesamtleistung. Dazu gehören die ursprüngliche Auftragssumme, ausgeführte Positionen und freigegebene Nachträge. Strittige oder nicht beauftragte Nachträge gehören nicht automatisch in die Schlussrechnung.
Alle Abschläge einzeln abziehen
Bereits gestellte Abschlagsrechnungen sollten einzeln mit Rechnungsnummer, Datum und Nettobetrag aufgeführt werden. So ist klar erkennbar, welche Beträge bereits berechnet wurden und nicht erneut fakturiert werden. Die Vorabzüge erfolgen grundsätzlich auf Netto-Ebene.
Restforderung berechnen
Aus der Gesamtleistung abzüglich aller Abschläge ergibt sich der noch offene Nettobetrag. Auf diesen Restbetrag wird die Umsatzsteuer berechnet, sofern keine Sonderregelung wie § 13b UStG greift. Die Brutto-Restforderung ist der mit der Schlussrechnung fällig gestellte Betrag.
Ziehen Sie bereits gestellte Abschlagsrechnungen grundsätzlich auf Netto-Ebene ab. Erst danach wird die Umsatzsteuer auf die verbleibende Netto-Restforderung berechnet. So vermeiden Sie doppelte Umsatzsteuerberechnung und unklare Bruttodifferenzen.
Mit Zugang der prüfbaren Schlussrechnung beginnt die Wartezeit auf die Schlusszahlung, sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde bis zu 30 Kalendertage, in der Praxis oft länger. Wer die offene Restforderung nicht so lange vorfinanzieren will, findet auf der Seite Handwerker-Factoring nach VOB einen Überblick über spezialisierte Anbieter, typische Konditionen und Voraussetzungen.
VOB-Factoring kann offene Forderungen aus abgeschlossenen Projekten frühzeitig in Liquidität umwandeln.