Gewährleistungsbürgschaft · Bau · VOB

Gewährleistungsbürgschaft im Bau

Was die Gewährleistungsbürgschaft nach der Abnahme absichert, welche Höhe üblich ist, wie lange sie läuft und wann Sie die Rückgabe aktiv einfordern sollten. Neutral erklärt, aus Sicht des Handwerksbetriebs.

Bürgschaftskosten berechnen

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert Mängelansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme ab. Tritt nach Fertigstellung ein Mangel auf und kommt der Auftragnehmer der Nachbesserung nicht nach, etwa wegen Insolvenz, kann der Auftraggeber auf die Bürgschaft zurückgreifen. In der Praxis tritt sie häufig an die Stelle eines Sicherheitseinbehalts.

Für Auftragnehmer geht es dabei um drei Dinge: die Liquidität, die ein Einbehalt sonst bindet, die laufenden Avalkosten der Bürgschaft und die Rückgabe, wenn der Sicherungszweck wegfällt. Diese Seite ordnet Höhe, Dauer, Rückgabe und Kosten ein und zeigt, worauf im Bürgschaftstext zu achten ist. Wo die VOB/B eine Rolle spielt, gilt das nur, sofern sie wirksam vereinbart wurde.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit für Mängelansprüche, die nach der Abnahme einer Bauleistung auftreten können. Ein Dritter, der Bürge, verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Mängelfall einzustehen, wenn der Auftragnehmer nicht nachbessert oder dazu nicht mehr in der Lage ist. Bürge ist in der Regel eine Bank, ein Kautionsversicherer oder ein Versicherer mit entsprechender Bürgschaftslösung.

Beteiligt sind damit drei Parteien: der Auftraggeber als Begünstigter, der Auftragnehmer, der die Bürgschaft stellt, und der Bürge. Die Bürgschaft fließt nicht als Geld an den Auftragnehmer, sie steht im Hintergrund bereit. Sie ist auch kein Ersatz für die Vorfinanzierung offener Rechnungen, das ist ein eigenes Thema.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Gewährleistung selbst: Die Bürgschaft begründet keine Mängelansprüche, sie sichert sie nur wirtschaftlich ab. Die Bürgschaft ersetzt also nicht die Mängelhaftung, sondern sichert sie ab. Wie sich die verschiedenen Bürgschaftsarten im Bau einordnen, zeigt die Seite Bürgschaft im Bau.

Wann wird eine Gewährleistungsbürgschaft im Bau eingesetzt?

Die Gewährleistungsbürgschaft kommt nach der Abnahme zum Einsatz, wenn der Auftraggeber für die Dauer der Gewährleistung eine Sicherheit verlangt. Häufig ist das bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern, bei größeren Bauaufträgen und überall dort, wo die VOB/B wirksam vereinbart wurde.

Der praktische Hauptgrund ist die Ablöse eines Sicherheitseinbehalts. Statt einen Teil der Schlussrechnung über Jahre einbehalten zu lassen, stellt der Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft und erhält die Schlusszahlung vollständig, sofern Vertrag und Sicherungsabrede das zulassen. So bleibt gebundene Liquidität für laufende Projekte frei.

Höhe der Gewährleistungsbürgschaft: meist rund fünf Prozent

In der Baupraxis wird die Gewährleistungsbürgschaft häufig mit etwa fünf Prozent der Abrechnungs- oder Vertragssumme angesetzt. Dieser Wert orientiert sich am üblichen Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche. Maßgeblich ist aber nicht ein fester gesetzlicher Satz, sondern die konkrete Sicherungsabrede im Vertrag. Abweichende Beträge sind möglich, höhere Sätze können je nach Gestaltung unwirksam sein.

Ein praktisches Detail betrifft die Berechnungsbasis. Wird nichts anderes vereinbart, orientieren sich Sicherheiten in der Praxis häufig am Bruttobetrag. Ein Nettobezug sollte ausdrücklich geregelt sein, sonst kann die Bürgschaftssumme höher ausfallen als gedacht. Vor der Ausstellung lohnt deshalb der Blick in die Sicherungsabrede, auf welche Basis und welchen Prozentsatz sie sich bezieht.

Kurz gerechnet

Bei einer Abrechnungssumme von 100.000 Euro und fünf Prozent Sicherheit beträgt die Bürgschaftssumme 5.000 Euro. Die Avalkosten beziehen sich dann auf diese 5.000 Euro, nicht auf die volle Auftragssumme.

Dauer und Rückgabe: Bürgschaft nicht unnötig laufen lassen

Die Dauer der Gewährleistungsbürgschaft richtet sich nach der vereinbarten Gewährleistungsfrist und dem Vertrag. Als typische Orientierung gilt: bei wirksam vereinbarter VOB/B häufig vier Jahre für Bauwerke, nach BGB häufig fünf Jahre ab Abnahme. Das sind Orientierungswerte, keine pauschale Rechtsgarantie, die genaue Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag.

Wichtiger als die reine Frist ist ein Punkt, den viele Betriebe übersehen: Die Bürgschaft sollte nach Wegfall des Sicherungszwecks aktiv zurückgefordert werden. Hier sind zwei Fristen zu unterscheiden. Die Gewährleistungsfrist von vier oder fünf Jahren betrifft die Mängelansprüche selbst. Davon getrennt kann ein kürzerer Sicherungszeitraum für die Bürgschaft vereinbart sein, häufig zwei Jahre. Nach Ablauf dieses Sicherungszeitraums sichert die Bürgschaft später gerügte Mängel typischerweise nicht mehr ab.

Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich der VOB entschieden, dass eine Gewährleistungsbürgschaft zurückzugeben ist, wenn der Sicherungszweck weggefallen ist, etwa weil Mängelansprüche verjährt sind (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015, Az. VII ZR 5/15). Das gilt jedenfalls dort, wo kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart wurde. Die Handwerkskammer zu Köln rät praxisnah, die Bürgschaft nach Ablauf des Sicherungszeitraums zügig zurückzufordern, weil sie sonst weiter den Avalrahmen belastet und Kosten verursacht, obwohl sie keinen Nutzen mehr stiftet. Im Zweifel hilft eine rechtliche Prüfung der Sicherungsabrede.

Rückgabe aktiv anfordern

Wer die Rückgabe nicht im Blick behält, zahlt unnötig weiter Avalprovision. Vier Schritte helfen, die Bürgschaft rechtzeitig aus dem Rahmen zu nehmen:

  1. Frist und Sicherungszeitraum notieren

    Halten Sie fest, wann der vereinbarte Sicherungszeitraum endet und wann die Gewährleistungsfrist abläuft. Beide Daten gehören in den Kalender.

  2. Vorgang dokumentieren

    Erfassen Sie Projekt, Auftraggeber, Bürgschaftsnummer, Bürgschaftssumme und Bürge, damit die Rückforderung später eindeutig zuzuordnen ist.

  3. Offene Mängelanzeigen prüfen

    Vergewissern Sie sich, dass innerhalb des Sicherungszeitraums keine Mängel gerügt wurden, die noch offen sind. Das ist Voraussetzung für die Rückgabe.

  4. Rückgabe schriftlich verlangen

    Fordern Sie die Bürgschaftsurkunde nach Ablauf schriftlich vom Auftraggeber zurück und lassen Sie sie aus Ihrem Avalrahmen austragen.

Zeitstrahl zur Laufzeit und Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach der Abnahme
Nach Ablauf des Sicherungszwecks sollte die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft aktiv geprüft und angefordert werden.

Worauf Auftragnehmer im Bürgschaftstext achten sollten

Der Bürgschaftstext entscheidet mit, ob eine Bürgschaft als Sicherheit taugt und ob sie den Auftragnehmer nicht unangemessen belastet. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gibt § 17 VOB/B den Rahmen vor. Eine Bürgschaft ist danach als Sicherungsmittel nur tauglich, wenn die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt ist, der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, die Bürgschaft nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist und nicht als Bürgschaft auf erstes Anfordern ausgestaltet ist.

Gerade die letzte Bedingung ist wichtig: Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, kann der Auftraggeber keine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen. In Vertragsmustern taucht diese Form dennoch immer wieder auf. Ebenso heikel sind Klauseln, die die Rückgabe der Bürgschaft praktisch leerlaufen lassen, etwa indem sie die Rückgabe davon abhängig machen, dass überhaupt keine Mängelansprüche mehr bestehen können. Solche Klauseln können den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen.

Prüfpunkte vor Ausstellung
  • Ist die Bürgschaftsart korrekt als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet?
  • Stimmen Bürgschaftssumme und Berechnungsbasis (brutto oder netto)?
  • Ist der Projekt- und Vertragsbezug eindeutig?
  • Ist die Rückgabe klar geregelt?
  • Fehlt die Formulierung auf erstes Anfordern?
  • Passen Laufzeit und Befristung zur Sicherungsabrede?
  • Wird der Bürge vom Auftraggeber akzeptiert?

Diese Punkte ersetzen keine Rechtsberatung. Sie helfen aber, einen Bürgschaftstext vor der Ausstellung mit Bank oder Versicherung sauber abzustimmen und spätere Streitpunkte zu vermeiden.

Gewährleistungsbürgschaft und Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt ist in der Praxis der häufigste Anlass für eine Gewährleistungsbürgschaft. Statt einen Teil der Vergütung über die Gewährleistungszeit hinweg beim Auftraggeber zu belassen, kann der Auftragnehmer eine Bürgschaft stellen und den einbehaltenen Betrag freibekommen, sofern der Vertrag das zulässt.

Der Auftragnehmer gewinnt damit Liquidität zurück, zahlt im Gegenzug aber Avalkosten. Ob sich dieser Tausch lohnt, hängt von Höhe und Dauer des Einbehalts ab. Den vollständigen Vergleich von Bar-Einbehalt und Bürgschaft, inklusive Rechenlogik, behandelt die Seite Bürgschaft statt Sicherheitseinbehalt. Die Grundlagen des Einbehalts selbst stehen auf der Seite Sicherheitseinbehalt im Bau.

Gewährleistungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft?

Beide Bürgschaften sichern unterschiedliche Phasen ab. Die Gewährleistungsbürgschaft greift nach der Abnahme und sichert Mängelansprüche. Die Vertragserfüllungsbürgschaft greift davor, während der Ausführung, und sichert die ordnungsgemäße Erfüllung des Bauvertrags. Weil sie das gesamte Ausführungsrisiko abdeckt, ist sie für den Bürgen riskanter und tendenziell teurer und höher angesetzt.

Punkt Gewährleistungsbürgschaft Vertragserfüllungsbürgschaft
Phase nach der Abnahme während der Ausführung
Risiko Mängelansprüche ordnungsgemäße Vertragserfüllung
Typische Höhe häufig rund 5 Prozent häufig höher, etwa 10 Prozent
Kosten tendenziell niedriger tendenziell höher

Mehr zur Ausführungsphase und zur Umstellung auf die Gewährleistung nach Abnahme steht auf der Seite Vertragserfüllungsbürgschaft am Bau.

Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Kosten werden als Avalprovision pro Jahr auf die Bürgschaftssumme angegeben. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt vom Anbieter, der Bonität, der Bürgschaftssumme und der Laufzeit ab. Im Vergleich zur Vertragserfüllungsbürgschaft ist die Gewährleistungsbürgschaft wegen des geringeren abgesicherten Risikos tendenziell günstiger.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung: Bei 100.000 Euro Abrechnungssumme und fünf Prozent Sicherheit beträgt die Bürgschaftssumme 5.000 Euro. Bei einer Avalprovision von 1,5 Prozent entstehen daraus rund 75 Euro pro Jahr. Die tatsächlichen Konditionen können abweichen und hängen vom Einzelfall ab. Eine genauere Schätzung mit Versicherungs- und Bankweg nebeneinander liefert der Bürgschaftskosten-Rechner.

Wann lohnt sich eine Gewährleistungsbürgschaft wirtschaftlich?

Eine Gewährleistungsbürgschaft lohnt sich tendenziell, wenn ein höherer Betrag über längere Zeit als Einbehalt gebunden wäre. Je größer der freigesetzte Betrag und je länger die Bindung, desto eher überwiegt der Liquiditätsvorteil die laufenden Avalkosten. Auch bei wiederkehrenden Bauaufträgen kann ein fester Avalrahmen sinnvoll sein, weil sich sonst viele kleine Einbehalte über Jahre ansammeln.

Weniger lohnenswert kann die Bürgschaft bei sehr kleinen Summen sein, wenn ein Mindestbeitrag in einem ungünstigen Verhältnis zum freigesetzten Betrag steht. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Laufzeit, nicht allein der Prozentsatz. Und: Wer die Rückgabe nach Ablauf des Sicherungszeitraums vergisst, zahlt Avalkosten weiter, ohne noch einen Nutzen zu haben. Die Wirtschaftlichkeit steht und fällt also auch mit der rechtzeitigen Rückforderung.

Gewährleistungsbürgschaft und Factoring

Die Gewährleistungsbürgschaft löst ein Sicherheitenthema, Factoring ein Forderungsthema. Die Bürgschaft kann einen Einbehalt ablösen und so gebundene Sicherheit freisetzen. Factoring setzt an einer anderen Stelle an: Offene Abschlags- oder Schlussrechnungen werden früher in Liquidität umgewandelt.

Relevant wird die Kombination, wenn mehrere Effekte zusammenkommen: ein Einbehalt bindet Kapital, die nächste Baustelle erfordert Material und Löhne, und der Auftraggeber zahlt erst nach Prüfung oder mit längerem Zahlungsziel. Factoring ersetzt dabei keine Bürgschaft, beide Hebel wirken an verschiedenen Stellen. Wie Factoring für Bau- und Handwerksbetriebe funktioniert, zeigt die Seite Factoring für Bau- und Handwerksrechnungen.

Fragen aus der Praxis

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert Mängelansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme ab. Ein Bürge, meist eine Bank oder ein Kautionsversicherer, steht ein, wenn der Auftragnehmer einen Mangel nicht beseitigt oder dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Bürgschaft begründet keine Ansprüche, sie sichert sie wirtschaftlich ab.

Wann wird eine Gewährleistungsbürgschaft benötigt?

Sie wird nach der Abnahme benötigt, wenn der Auftraggeber für die Gewährleistungszeit eine Sicherheit verlangt. Häufig ist das bei größeren Bauaufträgen und Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern der Fall. In der Praxis dient sie oft dazu, einen Sicherheitseinbehalt abzulösen, damit der Auftragnehmer die Schlusszahlung vollständig erhält.

Wie hoch ist eine Gewährleistungsbürgschaft im Bau?

In der Praxis häufig rund fünf Prozent der Abrechnungs- oder Vertragssumme. Ein fester gesetzlicher Satz besteht nicht, maßgeblich ist die Sicherungsabrede im Vertrag. Wird nichts anderes vereinbart, orientiert sich die Berechnung in der Praxis häufig am Bruttobetrag. Ein Nettobezug sollte ausdrücklich geregelt sein.

Wie lange läuft eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Gewährleistungsfrist und dem Vertrag. Als Orientierung gelten häufig vier Jahre bei wirksam vereinbarter VOB/B für Bauwerke und fünf Jahre nach BGB ab Abnahme. Davon getrennt kann ein kürzerer Sicherungszeitraum für die Bürgschaft selbst vereinbart sein, häufig zwei Jahre. Die genaue Dauer ergibt sich aus dem Vertrag.

Wann muss der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft zurückgeben?

Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn der Sicherungszweck weggefallen ist, etwa weil Mängelansprüche verjährt sind. Der Bundesgerichtshof hat das für den Bereich der VOB entschieden (Urteil vom 9. Juli 2015, VII ZR 5/15), jedenfalls dort, wo kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart wurde. Praktisch sollte der Auftragnehmer die Rückgabe nach Ablauf des Sicherungszeitraums aktiv und schriftlich verlangen, damit der Avalrahmen frei wird.

Ist eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zulässig?

Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, kann der Auftraggeber nach § 17 VOB/B keine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen. Bei dieser strengen Form müsste der Bürge zunächst zahlen, Einwendungen würden erst später geklärt. In Vertragsmustern taucht sie dennoch häufig auf, weshalb sich ein Blick in den Bürgschaftstext vor der Ausstellung lohnt.

Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 21. Juni 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor