Dies ist die statische Vorschau aller 26 Prüffragen. Mit aktiviertem JavaScript erscheint stattdessen der interaktive Check, der das Ergebnis automatisch berechnet.
Frage 1: Ist Ihr Unternehmen überwiegend im Bau- oder Handwerksbereich tätig?
- Ja, Baunebengewerbe
- Ja, Bauhauptgewerbe
- Ja, Generalunternehmer / Totalunternehmer
- Nein, andere Branche
Warum diese Frage relevant ist:Der Eignungs-Check ist speziell auf Bau- und Handwerksbetriebe ausgerichtet. Diese Unternehmen haben typische Forderungsrisiken wie Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Sicherheitseinbehalte, Nachträge, Aufmaß- und Prüfbarkeitsthemen.
Fachlicher Hintergrund:Andere Branchen haben andere Vertrags-, Debitoren- und Rechnungsstrukturen. Eine belastbare Bewertung für Bau-Factoring setzt voraus, dass die Forderungen aus Bau- oder handwerklichen Leistungen stammen.
Frage 2: Welchem Bereich ordnen Sie Ihr Unternehmen hauptsächlich zu?
- Baunebengewerk
- Bauhauptgewerk
- Generalunternehmer / Totalunternehmer
- Sonstiges Bau-/Handwerk
Warum diese Frage relevant ist:Nebengewerke, Bauhauptgewerke und General- oder Totalunternehmer unterscheiden sich deutlich in Projektlaufzeit, Vertragskomplexität, Nachtragsrisiko und Dokumentationsanforderungen. Diese Unterschiede beeinflussen die Factoring-Eignung.
Fachlicher Hintergrund:Bei Bauhauptgewerken und GU/TU-Strukturen spielen häufig mehrstufige Vertragsketten, Subunternehmer, projektbezogene Freigaben und Gegenansprüche eine größere Rolle. Bei Nebengewerken sind Leistungen oft klarer abgrenzbar, was die Forderungsprüfung erleichtern kann.
Frage 3: Für welche Auftraggeber arbeiten Sie überwiegend?
- Öffentliche Auftraggeber
- Gewerbliche Auftraggeber
- Bauträger
- Generalunternehmer / Totalunternehmer
- Privatkunden
- Gemischt
Warum diese Frage relevant ist:Der Auftraggebermix beeinflusst die Debitorenqualität und die praktische Ankauffähigkeit der Forderungen. Öffentliche und gewerbliche Auftraggeber sind häufig einfacher zu bewerten als Bauträger, Projektgesellschaften, GU/TU-Strukturen oder Verbraucherforderungen.
Fachlicher Hintergrund:Factoring bewertet nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Schuldner der Forderungen. Bei Bauträgern, Generalunternehmern und Projektgesellschaften können Zahlungsfreigaben, Abtretungsvorgaben, Aufrechnungen und Einbehalte eine größere Rolle spielen.
Frage 4: Befindet sich Ihr Unternehmen aktuell in einem Insolvenzverfahren oder wurde ein Insolvenzantrag gestellt?
- Nein
- Ja, Insolvenzantrag gestellt
- Ja, Verfahren eröffnet
- Ja, Schutzschirm oder Eigenverwaltung
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Ein laufender Insolvenzantrag, ein eröffnetes Insolvenzverfahren, Schutzschirm oder Eigenverwaltung sind für klassisches Factoring regelmäßig harte Ausschlussgründe. In solchen Situationen sind Verfügungsbefugnis, Zahlungswege und Forderungsverkauf nicht wie im normalen Geschäftsbetrieb zu bewerten.
Fachlicher Hintergrund:Factoring setzt voraus, dass Forderungen wirksam verkauft und Zahlungen rechtssicher gelenkt werden können. Bei laufenden insolvenzrechtlichen Verfahren ist dafür eine besondere rechtliche Prüfung erforderlich.
Frage 5: Welcher Anteil Ihres Umsatzes entfällt auf Privatkunden bzw. Verbraucher?
- 0 - 10 %
- 11 - 25 %
- 26 - 50 %
- Mehr als 50 %
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Privatkundenforderungen sind kein automatischer Ausschlussgrund, aber sie grenzen den Kreis geeigneter Factoring-Anbieter ein. Verbraucherforderungen werden im Bau- und Handwerksbereich stärker auf Fälligkeit, Abnahme, Einwendungen und Zahlungsprozess geprüft.
Fachlicher Hintergrund:Bei Verbrauchern bestehen andere Schutz- und Vertragsmechanismen als im reinen B2B-Geschäft. Für die Factoring-Eignung ist entscheidend, ob die Forderung fällig, prüfbar, unbestritten und sauber dokumentiert ist.
Frage 6: Ist Ihr Unternehmen aktuell operativ tätig und stellt regelmäßig Rechnungen für erbrachte Bau- oder Handwerksleistungen?
- Ja, regelmäßig
- Ja, unregelmäßig / saisonal
- Nein
Warum diese Frage relevant ist:Factoring finanziert laufende Forderungen aus erbrachten Leistungen. Ohne operative Tätigkeit und ohne regelmäßige Rechnungen fehlt die wirtschaftliche Grundlage für einen Forderungsankauf.
Fachlicher Hintergrund:Ankauffähig sind grundsätzlich werthaltige Forderungen aus tatsächlich erbrachten oder nachweisbar teilweise erbrachten Leistungen. Ein Unternehmen ohne laufenden Forderungsbestand ist für klassisches Factoring nicht geeignet.
Frage 7: Wie hoch ist Ihr aktueller Jahresumsatz ungefähr?
- Unter 100.000 Euro
- 100.000 - 250.000 Euro
- 250.000 - 500.000 Euro
- 500.000 - 1 Mio. Euro
- 1 - 3 Mio. Euro
- 3 - 10 Mio. Euro
- Über 10 Mio. Euro
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Der Jahresumsatz zeigt, ob ausreichend Forderungsvolumen für eine wirtschaftlich sinnvolle Factoring-Lösung entsteht. Unter 100.000 Euro Jahresumsatz wird Factoring häufig schwierig, während Umsätze ab 100.000 Euro grundsätzlich nicht mehr als kritisch gelten.
Fachlicher Hintergrund:Factoring-Anbieter kalkulieren Prüfung, Einrichtung, Debitorenmanagement und laufende Abwicklung gegen das erwartete Forderungsvolumen. Entscheidend ist nicht nur Umsatzhöhe, sondern ob regelmäßig ankauffähige Forderungen entstehen.
Frage 8: Seit wann besteht Ihr Unternehmen operativ?
- Unter 12 Monaten
- 1 - 2 Jahre
- 3 - 5 Jahre
- Über 5 Jahre
Warum diese Frage relevant ist:Das Unternehmensalter hilft bei der Einschätzung von Historie, Prozessstabilität und Zahlungserfahrung. Sehr junge Unternehmen können geeignet sein, benötigen aber meist mehr Nachweise zu Auftraggebern, Rechnungsqualität und Zahlungshistorie.
Fachlicher Hintergrund:Factoring-Anbieter bewerten neben den Debitoren auch das operative Risiko des Forderungsverkäufers. Eine längere Marktpräsenz erleichtert die Einschätzung von Geschäftsmodell, Projekterfahrung und Forderungsmanagement.
Frage 9: Kennen Sie Ihren aktuellen Creditreform-, Schufa- oder vergleichbaren Bonitätsindex?
- Ja, gut
- Ja, mittel
- Ja, schwach
- Kenne ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Die Eigenbonität ist nicht der einzige Faktor, beeinflusst aber Anbieterentscheidung, Konditionen und Prüfungsintensität. Eine schwache oder unbekannte Bonität erhöht den Klärungsbedarf.
Fachlicher Hintergrund:Beim echten Factoring steht die Debitorenbonität im Vordergrund, dennoch bleibt die Bonität des Unternehmens relevant. Sie kann Hinweise auf Anfechtungs-, Leistungs-, Prozess- oder Ausfallrisiken geben.
Frage 10: Gibt es eine Globalzession oder eine andere bestehende Sicherungsabtretung auf Ihre Forderungen?
- Nein
- Globalzession, Bank gibt frei
- Globalzession, Freigabe unklar
- Globalzession, Bank gibt NICHT frei
- Andere Sicherungsabtretung
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Eine bestehende Globalzession kann Factoring blockieren, wenn die Forderungen bereits vorrangig an eine Bank abgetreten sind. Ohne Freigabe oder Rangklärung kann der Factor keine freie Forderungsposition erhalten.
Fachlicher Hintergrund:Factoring setzt voraus, dass Forderungen wirksam an den Factor abgetreten und verkauft werden können. Bestehende Sicherungsabtretungen müssen daher vorab auf Umfang, Rang und Freigabemöglichkeit geprüft werden.
Frage 11: Welche Vertragsgrundlage nutzen Sie überwiegend?
- VOB/B
- BGB-Bauvertrag
- Rahmenvertrag
- Bestellung ohne Vertrag
- Mündliche Beauftragung
- Gemischt
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Die Vertragsgrundlage bestimmt, wie Fälligkeit, Abnahme, Abschlagszahlungen, Schlussrechnungen, Nachträge und Einbehalte zu bewerten sind. Für Bau-Factoring ist entscheidend, ob die Forderung rechtlich und wirtschaftlich nachvollziehbar entstanden ist.
Fachlicher Hintergrund:Bauverträge sind im BGB insbesondere in § 650a BGB geregelt. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, sind zusätzlich die dortigen Regeln zur Abrechnung und Zahlung, insbesondere § 14 VOB/B und § 16 VOB/B, relevant.
Frage 12: Bestehen in Ihren Verträgen oder AGB der Auftraggeber Abtretungsverbote oder Zustimmungsvorbehalte für Forderungsabtretungen?
- Nein
- Ja, vereinzelt
- Ja, häufig
- Ja, bei Hauptauftraggebern
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Factoring beruht auf dem Verkauf und der Abtretung von Forderungen. Abtretungsverbote, Zustimmungsvorbehalte oder feste Kontovorgaben können die praktische Umsetzung erschweren oder bei wichtigen Auftraggebern erheblich einschränken.
Fachlicher Hintergrund:§ 354a HGB kann bei beiderseitigen Handelsgeschäften dazu führen, dass die Abtretung einer Geldforderung trotz vertraglichem Abtretungsverbot wirksam bleibt. Das beseitigt aber nicht automatisch alle praktischen Probleme bei Offenlegung, Zahlungsweg und Debitorenkommunikation.
Frage 13: Stellen Sie Ihre Rechnungen mit prüfbarer Aufstellung der erbrachten Leistungen aus?
- Ja, immer
- Meistens
- Teilweise
- Selten oder nie
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Die Prüfbarkeit der Rechnung ist im Bau-Factoring ein zentraler Eignungsfaktor. Nur prüfbare Rechnungen ermöglichen dem Factor eine belastbare Ankaufsentscheidung und sind wesentlich für die Bewertung von Fälligkeit, Leistungsstand und Einwendungsfreiheit.
Fachlicher Hintergrund:Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, ist die prüfbare Abrechnung nach § 14 VOB/B Grundlage der Zahlungsprüfung. § 16 VOB/B knüpft die Zahlungssystematik an den Zugang prüfbarer Aufstellungen beziehungsweise prüfbarer Schlussrechnungen.
Frage 14: Wie vollständig sind Ihre Leistungsnachweise (Vertrag/Auftrag, Aufmaß, Leistungsstand, Anlagen) zu den Rechnungen?
- Vertrag/Auftrag, Aufmaß, Leistungsstand und Anlagen vollständig
- Meistens vollständig
- Teilweise
- Häufig keine
Warum diese Frage relevant ist:Verträge, Aufträge, Aufmaße, Leistungsstände und Anlagen belegen, dass die abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde. Ohne diese Nachweise kann der Factor die Forderung nur eingeschränkt prüfen.
Fachlicher Hintergrund:Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, verlangt § 14 VOB/B eine übersichtliche und nachvollziehbare Abrechnung; erforderliche Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belege sind dabei für die Prüfbarkeit relevant. Fehlende Nachweise erhöhen das Risiko von Kürzungen, Zurückbehaltungen und Einwendungen.
Frage 15: Welche Rechnungsarten stellen Sie überwiegend?
- Überwiegend Abschlagsrechnungen
- Überwiegend Schlussrechnungen
- Gemischt
- Überwiegend Wartung, Service oder kleinere Einzelaufträge
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Service-/Einzelrechnungen haben unterschiedliche Factoring-Risiken. Abschläge benötigen belegbaren Leistungsstand, Schlussrechnungen sind häufig stärker mit Abnahme, Nachträgen, Mängeln und Einbehalten verbunden.
Fachlicher Hintergrund:Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, werden Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Schlusszahlungen werden nach § 16 Abs. 3 VOB/B alsbald nach Prüfung und Feststellung, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung fällig. Die Zahlungsfristen können Sie auch direkt mit unserem Rechner prüfen.
Frage 16: Stellen Sie Vorausrechnungen, bei denen die Leistung noch nicht erbracht oder nicht teilweise nachweisbar erbracht wurde?
- Ja, immer (nach Leistung)
- Meistens (nach Leistung)
- Teilweise vor Leistung
- Häufig Vorausrechnung ohne Leistung
Warum diese Frage relevant ist:Factoring setzt grundsätzlich voraus, dass die Forderung wirtschaftlich verdient ist. Rechnungen ohne erbrachte oder nachweisbar teilweise erbrachte Leistung sind regelmäßig keine geeignete Grundlage für klassisches Factoring.
Fachlicher Hintergrund:Bei Bau- und Werkleistungen entsteht die Vergütung typischerweise aus einer erbrachten Leistung oder einem nachweisbaren Leistungsstand. Vorausrechnungen ohne Leistungsfortschritt sind besonders einwendungsanfällig und werden von Standard-Factoring-Anbietern regelmäßig nicht angekauft.
Frage 17: Werden in Ihren Rechnungen Sicherheitseinbehalte einbehalten?
- Nein
- Ja, selten
- Ja, regelmäßig bis 5 %
- Ja, regelmäßig über 5 %
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Sicherheitseinbehalte reduzieren den sofort verfügbaren und finanzierbaren Teil der Forderung. Sie sind im Bau üblich, beeinflussen aber Ankaufquote, Auszahlung und Laufzeit der Finanzierung.
Fachlicher Hintergrund:Ein Sicherheitseinbehalt dient regelmäßig der Absicherung von Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsrisiken. Für Factoring ist entscheidend, welcher Rechnungsanteil frei zahlbar ist und welcher Teil bis zur Freigabe oder Ablösung gebunden bleibt.
Frage 18: Werden Sicherheitseinbehalte regelmäßig durch Bürgschaft oder Aval abgelöst?
- Ja, regelmäßig
- Teilweise
- Nein
- Nicht relevant (keine Einbehalte)
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Die Ablösung von Sicherheitseinbehalten kann den finanzierbaren Forderungsanteil erhöhen. Wenn Einbehalte nicht ablösbar sind, bleibt ein Teil der Forderung oft langfristig gebunden.
Fachlicher Hintergrund:Factoring-Anbieter unterscheiden zwischen frei zahlbaren Rechnungsbeträgen und einbehaltenen Beträgen. Bürgschaften oder Avale können die Freigabe des Einbehalts ermöglichen, wenn der Auftraggeber sie akzeptiert.
Frage 19: Welche Zahlungsziele vereinbaren Sie überwiegend?
- Bis 14 Tage
- 15 - 30 Tage
- 31 - 45 Tage
- 46 - 60 Tage
- Über 60 Tage
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Zahlungsziele bestimmen Laufzeit, Kosten und Risikodauer im Factoring. Sehr lange Zahlungsziele erhöhen die Kapitalbindung und werden rechtlich sowie wirtschaftlich genauer geprüft.
Fachlicher Hintergrund:§ 271a BGB begrenzt Vereinbarungen, nach denen der Gläubiger eine Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen verlangen kann; solche Vereinbarungen sind nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten zusätzlich besondere Grenzen für längere Zahlungsfristen.
Frage 20: Wann zahlen Ihre Auftraggeber tatsächlich im Durchschnitt?
- Innerhalb des Zahlungsziels
- Bis 15 Tage verspätet
- 16 - 30 Tage verspätet
- Mehr als 30 Tage verspätet
- Sehr unterschiedlich
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Das tatsächliche Zahlungsverhalten zeigt, ob Forderungen planbar realisiert werden. Wiederkehrende Zahlungsverzögerungen können auf Debitorenprobleme, lange Prüfprozesse, unklare Rechnungen oder Einwendungen hindeuten.
Fachlicher Hintergrund:Factoring-Anbieter kalkulieren nicht nur das vertragliche Zahlungsziel, sondern die tatsächliche Zahlungslaufzeit. Je länger und unplanbarer Zahlungseingänge sind, desto stärker steigen Risiko, Kosten und Prüfungsbedarf.
Frage 21: Wie viel Umsatz entfällt ungefähr auf Ihren größten Auftraggeber?
- Unter 10 %
- 10 - 25 %
- 26 - 50 %
- Über 50 %
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Ein hoher Umsatzanteil eines einzelnen Auftraggebers erhöht das Klumpenrisiko. Wenn dieser Auftraggeber verspätet zahlt, Abtretungen einschränkt oder Forderungen kürzt, betrifft das einen großen Teil des Factoring-Volumens.
Fachlicher Hintergrund:Factoring-Anbieter achten auf Debitorenstreuung. Eine breite Auftraggeberbasis reduziert Konzentrationsrisiken und verbessert die Stabilität des Forderungsbestands.
Frage 22: Arbeiten Sie häufig für Projektgesellschaften, Bauträger oder Generalunternehmer mit projektbezogener Zahlungsfreigabe?
- Nein
- Gelegentlich
- Häufig
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Projektgesellschaften, Bauträger und Generalunternehmer können besondere Prüf-, Freigabe- und Zahlungsmechanismen haben. Diese Strukturen sind nicht ausgeschlossen, aber komplexer als einfache gewerbliche Forderungen.
Fachlicher Hintergrund:Bei projektbezogenen Auftraggebern können Bonität, Zahlungsfähigkeit und Zahlungsfreigabe stark vom einzelnen Bauprojekt abhängen. Für Factoring sind daher Vertragslage, Debitorenbonität, Abtretbarkeit und Freigabeprozess besonders wichtig.
Frage 23: Wie häufig entstehen Nachträge, Leistungsänderungen, Rechnungskürzungen oder Streit über abgerechnete Leistungen?
- Selten
- Gelegentlich
- Häufig
- Sehr häufig
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Nachträge und Leistungsänderungen sind im Bau normal, werden aber kritisch, wenn sie nicht sauber beauftragt, dokumentiert oder anerkannt sind. Häufige Kürzungen und Streitigkeiten verschlechtern die Einredefreiheit der Forderungen.
Fachlicher Hintergrund:Beim BGB-Bauvertrag sind Änderungen des Vertrags und die Vergütungsanpassung unter anderem in § 650b BGB und § 650c BGB geregelt. Für Factoring ist entscheidend, ob Nachtragsforderungen belegt, beauftragt und unstreitig sind.
Frage 24: Gibt es aktuell Forderungen, die von Auftraggebern bestritten, wegen Mängeln zurückbehalten oder rechtlich geltend gemacht werden müssen?
- Nein
- Einzelne
- Mehrere
- Erheblicher Teil
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Bestrittene, mangelbehaftete oder prozessbehaftete Forderungen sind regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt factoring-fähig. Factoring setzt grundsätzlich voraus, dass die Forderung werthaltig, nachvollziehbar und nicht überwiegend einredebehaftet ist.
Fachlicher Hintergrund:Bei Werk- und Bauleistungen können Mängel, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnungen und Gegenansprüche die Durchsetzbarkeit der Forderung beeinflussen. Der Factor muss daher prüfen, ob offene Posten unstreitig und wirtschaftlich realisierbar sind.
Frage 25: Wie häufig kommt es nach Rechnungsstellung zu Skonto, Gutschriften, Rechnungskorrekturen oder nachträglichen Abzügen?
- Selten
- Gelegentlich
- Häufig
- Sehr häufig
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Nachträgliche Abzüge verändern den tatsächlich realisierbaren Forderungsbetrag. Für Factoring ist wichtig, ob der Nennbetrag der Rechnung verlässlich ist oder regelmäßig durch Gutschriften, Kürzungen oder Skonti reduziert wird.
Fachlicher Hintergrund:Solche Effekte werden im Factoring häufig als Verwässerungsrisiken betrachtet. Je stärker der Forderungsbetrag nach Rechnungsstellung schwankt, desto vorsichtiger muss der Factor Ankaufquote und Auszahlung kalkulieren.
Frage 26: Hatten Sie in den letzten 12 Monaten Forderungsausfälle?
- Nein
- Unter 1 %
- 1 - 3 %
- Über 3 %
- Weiß ich nicht
Warum diese Frage relevant ist:Forderungsausfälle zeigen, ob Debitorenqualität, Rechnungsprüfung und Forderungsmanagement stabil sind. Hohe Ausfallquoten können auf schwache Auftraggeber, Streitforderungen oder strukturelle Zahlungsprobleme hinweisen.
Fachlicher Hintergrund:Factoring bewertet die Realisierbarkeit offener Forderungen. Vergangene Ausfälle sind kein automatischer Ausschlussgrund, aber ein wichtiger Hinweis auf Debitorenrisiko und Prozessqualität.