Handwerk & Bau · Seit 2009

Factoring im Handwerk für Bau und Ausbau

Vorfinanzierung offener Forderungen aus Werkverträgen, für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen. Von Elektrik und SHK über Dachdecker bis Hoch- und Tiefbau. Vermittlung kostenfrei und unverbindlich.

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Liquidität für Bau- und Handwerksbetriebe
ab 100.000 Euro Jahresumsatz

Lange Zahlungsziele, Sicherheitseinbehalte und Forderungsausfälle gehören im Handwerk und Bau zum Alltag. Nach dem Zentralverband des Deutschen Handwerks nutzen aktuell nur rund 4 Prozent aller Handwerksbetriebe Factoring als Finanzierungsinstrument, obwohl 65 Prozent der Betriebe von schlechter Zahlungsmoral ihrer Kunden berichten. Der Grund: Klassisches Factoring stößt bei Werkverträgen im Bau an Grenzen. Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalte bis zum Ende der Gewährleistungsfrist und mögliche Mängelansprüche schließen viele Standard-Anbieter aus. Wer als Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen seine Liquidität sichern will, braucht Factoring-Lösungen, die genau auf Werkverträge im Bauhandwerk zugeschnitten sind.

Standard-Factoring oder Handwerker Factoring

Beide Modelle bieten Vorfinanzierung offener Forderungen. Sie unterscheiden sich aber in der Behandlung von typischen Bau-Konstellationen wie Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalten und langen Gewährleistungsfristen.

Standard-Factoring

Standardlösung für Handel, Dienstleistung, Industrie

  • VertragstypBGB-Verträge, Kauf, Dienstleistung, einfache Werkverträge
  • AbschlagsrechnungenVOB-Abschläge und nicht abgenommene Leistungen häufig ausgeschlossen
  • SicherheitseinbehaltHäufig nicht oder nur eingeschränkt abbildbar
  • AbtretungsverboteAnzeigepflichten und Beschränkungen erschweren die Abwicklung
  • GewährleistungLange Mängelhaftungsfristen passen oft nicht zu Standard-Modellen
  • Eignung Bau und HandwerkFür Bau-geprägte Betriebe häufig nur eingeschränkt geeignet

Handwerker Factoring

Spezialisiert auf Werkverträge nach VOB/B

  • VertragstypWerkverträge nach VOB/B im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • AbschlagsrechnungenAnkauf nach Baufortschritt, gemäß VOB/B § 16
  • SicherheitseinbehaltStrukturell berücksichtigt, je nach Anbieter über Bürgschaft oder Freigabe
  • AbtretungsverboteStille Abwicklung im Einzelfall möglich, je nach Auftraggeber
  • GewährleistungMängelansprüche und Haftungsfristen sind im Modell vorgesehen
  • Eignung Bau und HandwerkAuf Bauhaupt- und Ausbaugewerke zugeschnitten

In der Praxis bedeutet das: Viele Standard-Factoring-Lösungen sind für Bau- und Handwerksbetriebe nur eingeschränkt geeignet. Wer mit Abschlagszahlungen, Sicherheitseinbehalten und öffentlichen Auftraggebern arbeitet, profitiert in der Regel von Anbietern, die auf Werkverträge nach VOB/B spezialisiert sind.

Factoring im Handwerk: Konditionen im Überblick

Konditionen im Überblick

Marktübliche Spannweiten beim Factoring im Handwerk und Bau, abhängig von Umsatz, Bonität und Debitorenstruktur.

Gebühren All-In bis zu 4 %
Mindestumsatz pro Jahr ab 100.000 Euro
Auszahlungsquote bis zu 100 % abz. Gebühr
Auszahlung 24 bis 48 Stunden
Die tatsächlichen Konditionen werden im Einzelfall geprüft und hängen von Ihrem Betrieb, der Auftragsstruktur und dem gewählten Anbieter ab. Im Rechner können Sie mit eigenen Zahlen überschlagen, welche Liquidität Factoring für Ihren Betrieb bringt.

Spezialisiert auf Factoring im Bauhaupt- und Baunebengewerbe · Vermittlung seit 2009 · kostenfrei und unverbindlich

Ihr Liquiditätsgewinn-Rechner

Wie viel Liquidität bringt Factoring Ihrem Handwerksbetrieb? Stellen Sie Ihre Werte ein und sehen Sie das Ergebnis sofort.

Ihr Jahresumsatz 500.000 €
Ø Zahlungsziel Ihrer Kunden 45 Tage
Materialanteil am Umsatz ? Anteil Ihrer Material- und Fremdleistungskosten am Jahresumsatz. Typische Werte: Elektriker ~32 %, Sanitär/Heizung ~38 %, Maler ~20 %, Tischler ~45 %, Bauhauptgewerbe ~50 %. 30 %
💧 Sofort verfügbare Liquidität
61.644 €
📊 Geschätzte Factoringkosten p. a.
ca.12.524 €
Möglicher Skonto-Vorteil p. a.
bis4.500 €
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Die angezeigten Werte sind Richtwerte. Die Factoringkosten setzen sich aus einer umsatzabhängigen Basisgebühr und einem Zinsanteil von 4,5 % p. a. auf das Zahlungsziel zusammen. Ihr individuelles Angebot kann je nach Bonität, Debitorenstruktur und gewählter Factoring-Variante abweichen. Skonto-Vorteil basiert auf 3 % Skontosatz auf Materialeinkäufe.

Marktdaten: Liquidität in der Bauwirtschaft

153 Mrd. €

Umsatz Baugewerbe

Bauhaupt- und Baunebengewerbe in Deutschland 2024

1,95 Mio.

Beschäftigte

In der gesamten deutschen Bauwirtschaft

12+ Tage

Zahlungsverzug

Durchschnittliche Verzögerung am Bau – mit steigender Tendenz

65 %

der Betriebe

Berichten über Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden

Das Baugewerbe ist einer der wirtschaftlich stärksten Sektoren Deutschlands und gleichzeitig einer der am stärksten von Liquiditätsproblemen betroffenen. Lange Zahlungsziele, Sicherungseinbehalte und steigende Insolvenzraten gefährden besonders kleine und mittelständische Betriebe. Spezialisiertes Factoring im Handwerk und Bau schließt diese Liquiditätslücke gezielt, branchenübergreifend und zugeschnitten auf Werkverträge mit ihren Besonderheiten.

Factoring im Handwerk: Hintergrund und Marktrealität

Factoring im Handwerk beschreibt den laufenden Verkauf offener Forderungen an einen spezialisierten Finanzdienstleister, den Factoring-Anbieter. Statt 30, 60 oder teilweise deutlich längere Zahlungsziele abzuwarten, erhält der Handwerksbetrieb den Großteil der Rechnungssumme in vielen Fällen innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Der Factoring-Anbieter übernimmt dabei, abhängig vom Vertragsmodell, häufig auch das Ausfallrisiko sowie das Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen. Für Handwerksbetriebe mit größeren Projekten, langen Zahlungszielen oder schwankender Auslastung kann Factoring für Handwerker eine Möglichkeit sein, die Liquidität unabhängig von klassischen Bankfinanzierungen zu stabilisieren.

Factoring im Handwerk im Vergleich zum klassischen Factoring

Factoring im Handwerk unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom klassischen Factoring in Handel oder Industrie. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe wird häufig nach besonderen Werkverträgen gearbeitet. Typisch sind dabei Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalte sowie längere Gewährleistungsfristen.

Viele klassische Factoring-Anbieter sind für diese Besonderheiten nur eingeschränkt geeignet. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern oder komplexen Bauprojekten sind spezialisierte Factoring-Lösungen häufig erforderlich. Factoring im Bauhandwerk ist deshalb eine eigenständige Marktnische mit wenigen spezialisierten Anbietern.

Wann sich Factoring im Handwerk lohnt und wann nicht

Factoring fürs Handwerk kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Material- und Lohnkosten vorfinanziert werden müssen oder lange Zahlungsziele den Cashflow belasten. Auch größere Einzelaufträge können ein Risiko darstellen, wenn ein Zahlungsausfall die Liquidität des Betriebs stark beeinträchtigen würde.

Zusätzlich kann Factoring wirtschaftlich interessant sein, wenn durch sofortige Liquidität Skonti bei Materialeinkäufen genutzt werden können. Diese Vorteile können die Factoring-Kosten teilweise ausgleichen, hängen jedoch stark von der individuellen Kalkulation ab. Einen Überblick über typische Rahmenbedingungen bietet unter anderem handwerk.com mit praxisnahen Informationen für Betriebe.

Factoring für Handwerker ist jedoch nicht für jeden Betrieb geeignet. Sehr kleine Unternehmen oder Betriebe mit überwiegend privaten Endkunden, stark schwankender Auftragslage oder erhöhtem Streitrisiko bei Forderungen stoßen häufig an Grenzen der Finanzierungsmodelle. Eine fundierte Prüfung der Voraussetzungen ist daher immer der erste Schritt.

Anbietervergleich beim Factoring für Handwerksbetriebe

Der Markt für Factoring im Handwerk in Deutschland ist differenziert. Nur ein Teil der rund 200 aktiven Factoring-Anbieter ist tatsächlich auf Bauhaupt- und Baunebengewerbe spezialisiert.

Die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich und hängen unter anderem von Umsatz, Debitorenstruktur, Bonität sowie dem gewählten Factoring-Modell ab. Auch bei Auszahlungsquoten, Gebührenstruktur und dem Umgang mit Sicherheitseinbehalten bestehen erhebliche Unterschiede.

Wer Factoring für Handwerker und Bauunternehmen sucht, sollte daher verschiedene Anbieter sorgfältig vergleichen. Wir vermitteln seit 2009 Factoring im Handwerk und kennen die wenigen Gesellschaften, die wirklich auf Werkverträge im Bauhandwerk spezialisiert sind. Welche Factoring-Variante zu Ihrem Betrieb passt, hängt immer von Ihrer Auftragsstruktur, Ihren Auftraggebern und Ihren Liquiditätszielen ab. Der Vergleich ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Wie sich das in der Praxis darstellt, zeigen zwölf anonymisierte Beispiele aus unserer Vermittlungspraxis, quer durch Gewerke und Betriebsgrößen.

Warum Factoring für Handwerk und Bau

Vier Punkte, in denen sich spezialisiertes Factoring im Bauhandwerk vom klassischen Modell unterscheidet.

VOB-konform

Abschlagszahlungen, Teilrechnungen und Schlussrechnungen werden gemäß § 16 VOB/B angekauft, sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde. Auch Sicherheitseinbehalte werden im VOB-Factoring strukturell berücksichtigt, je nach Anbieter über Bürgschaft oder zeitversetzte Freigabe.

Stilles Factoring

Beim stillen Factoring bleibt der Forderungsverkauf für Ihre Kunden in der Regel nicht sichtbar. Gerade bei öffentlichen Auftraggebern mit Abtretungsbeschränkungen kann das stille Verfahren eine praktikable Lösung sein.

Anzahlungsfactoring

Bei einigen Factoring-Anbietern ist eine Vorfinanzierung von Anzahlungsrechnungen möglich, häufig bis zu einem Anteil des Auftragswerts. Das kann bei großen Bauprojekten mit hohem Materialeinsatz hilfreich sein.

Schutz vor Forderungsausfall

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe erreichen einzelne Forderungen schnell fünf- oder sechsstellige Beträge. Beim echten Factoring übernimmt der Factoring-Anbieter das Ausfallrisiko, auch im Fall einer Insolvenz Ihres Auftraggebers.

Häufige Fragen zu Factoring im Handwerk und Bau

Wie funktioniert Factoring im Handwerk konkret?

Beim Factoring im Handwerk verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen laufend an einen spezialisierten Finanzdienstleister, den Factoring-Anbieter. Statt 30 bis 60 Tage auf den Zahlungseingang zu warten, erhalten Sie einen Großteil der Rechnungssumme typischerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Der Factoring-Anbieter übernimmt je nach Vertragsmodell auch das Ausfallrisiko und das Forderungsmanagement. Bei Werkverträgen im Bauhandwerk werden auch Abschlagsrechnungen und Sicherheitseinbehalte strukturell berücksichtigt.

Was kostet Factoring im Handwerk?

Die All-In-Gebühren beim Factoring im Handwerk liegen branchenüblich bei bis zu 4 Prozent vom Forderungsbetrag. Die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von Jahresumsatz, Bonität, Debitorenstruktur und gewählter Factoring-Variante ab. Mit steigendem Umsatz sinken in der Regel die Gebührensätze. Skontovorteile beim Materialeinkauf können die Factoring-Kosten teilweise ausgleichen.

Welche Voraussetzungen gelten für Factoring für Handwerksbetriebe?

Voraussetzung ist in der Regel ein Mindest-Jahresumsatz von 100.000 Euro, einredefreie Forderungen und eine grundsätzliche Eignung Ihrer Auftraggeber. Manche Anbieter setzen die Schwelle bei 300.000 oder 500.000 Euro Jahresumsatz an. Wirtschaftlich besonders interessant wird Factoring für Handwerksbetriebe, wenn größere Einzelaufträge oder regelmäßige Rechnungen an Geschäftskunden vorliegen. Ihr Unternehmen sollte zudem seit mindestens ein bis zwei Jahren am Markt aktiv sein.

Worin unterscheidet sich Factoring im Bauhandwerk vom klassischen Factoring?

Klassisches Factoring ist auf Standard-Geschäftsvorgänge in Handel, Dienstleistung und Industrie ausgelegt. Factoring im Bauhandwerk ist auf die typischen Werkverträge im Bauhaupt- und Baunebengewerbe spezialisiert und berücksichtigt Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt, Sicherheitseinbehalte und längere Gewährleistungsfristen. Klassische Factoring-Anbieter sind für diese Konstellationen häufig nur eingeschränkt geeignet. Wer als Handwerksbetrieb mit öffentlichen Auftraggebern oder komplexen Bauprojekten arbeitet, ist mit einem auf Werkverträge im Bauhandwerk spezialisierten Anbieter in der Regel besser aufgestellt.

Können auch Handwerker mit BGB-Werkverträgen Factoring nutzen?

Ja. Viele Handwerksbetriebe rechnen nach BGB-Werkvertrag ab, etwa bei privaten Endkunden oder kleineren Aufträgen. Auch dafür gibt es passende Factoring-Lösungen. Klassisches Factoring ist hier oft die einfachere Wahl, weil keine spezifischen Bau-Besonderheiten wie Sicherheitseinbehalte oder Abschlagsrechnungen abzubilden sind. Welche Variante zu Ihrem Betrieb passt, hängt von Ihrer Auftragsstruktur und Ihren Auftraggebern ab. Wir vermitteln Factoring für Handwerker für beide Vertragsformen.

Funktioniert Factoring auch bei öffentlichen Auftraggebern?

Ja, in vielen Fällen. Öffentliche Auftraggeber zahlen häufig erst nach 30 bis 60 Tagen, in Einzelfällen länger. Bei Abtretungsbeschränkungen in öffentlichen Verträgen kommt das stille Factoring in Betracht: Der Forderungsverkauf bleibt für den Auftraggeber in der Regel nicht sichtbar. Ob das stille Verfahren im Einzelfall möglich ist, hängt von den vertraglichen Bedingungen und dem gewählten Factoring-Anbieter ab.

Was passiert mit Sicherheitseinbehalten und Mängelrügen?

Beim Factoring im Bauhandwerk wird der branchenübliche Sicherheitseinbehalt von rund 10 Prozent des Rechnungsbetrags strukturell berücksichtigt. Je nach Anbieter erfolgt die Auszahlung über eine Bürgschaft oder zeitversetzt nach Ende der Gewährleistungsfrist. Das Mängelrisiko bleibt im Regelfall in der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und dem Auftraggeber, nicht beim Factoring-Anbieter.

Können auch kleinere Handwerksbetriebe Factoring nutzen?

Ja, ab einem Jahresumsatz von etwa 100.000 Euro. Wirtschaftlich besonders attraktiv wird Factoring für Handwerker ab 300.000 bis 500.000 Euro Jahresumsatz, weil die Gebührensätze mit steigendem Volumen tendenziell sinken. Auch kleinere Betriebe können profitieren, vor allem bei größeren Einzelaufträgen oder öffentlichen Ausschreibungen mit langen Zahlungszielen. Sehr kleine Unternehmen mit überwiegend privaten Endkunden oder stark schwankender Auftragslage stoßen dagegen häufig an Grenzen.

Werden auch Rechnungen an Privatkunden angekauft?

Bei einigen Factoring-Anbietern ist auch der Ankauf von Privatkunden-Forderungen möglich. Solche Forderungen werden gesondert geprüft, weil hier andere Risikoprofile gelten. Üblicherweise eignen sich Forderungen ab einer bestimmten Mindesthöhe und nach erfolgter Abnahme der Bauleistung. Im konkreten Fall lohnt sich ein unverbindlicher Vergleich, um den passenden Anbieter für Ihre Kundenstruktur zu finden.

Welche Gewerke profitieren besonders von Factoring im Bauhandwerk?

Factoring im Bauhandwerk eignet sich für alle Gewerke, die mit Werkverträgen im Bau arbeiten. Dazu zählen das Bauhauptgewerbe (Hochbau, Tiefbau, Rohbau) ebenso wie das Baunebengewerbe (Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Tischlerei, Maler, Dachdecker, Fliesenleger, Trockenbau, Glaser, Metallbau, Gerüstbau, GaLaBau). Auch Spezialbranchen wie Anlagen- und Maschinenbau, Glasfaserbau oder Schornsteinfegerbetriebe können von spezialisierter Vorfinanzierung profitieren.

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Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 29. Juni 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor