Liquidität für SHK-Betriebe bei VOB-Großprojekten
Installateur- und Heizungsbauerbetriebe arbeiten zunehmend an Großprojekten – Wärmepumpen-Hochläufe, Sanierungen im Bestand, Heizungs- und Lüftungstechnik in Gewerbe- und Bildungsobjekten. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, ist eine Abschlagsrechnung typischerweise binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig, die Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 60 Tagen. In der Praxis entstehen Liquiditätslücken trotzdem durch Prüffristen, Abnahmen, Nachträge, Sicherheitseinbehalte und verzögerte Freigaben.
Beim VOB Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen aus Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen an einen spezialisierten Factoring-Anbieter. Sie erhalten innerhalb von 24 bis 48 Stunden bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags ausgezahlt, der Factoring-Anbieter übernimmt das Ausfallrisiko und auf Wunsch das Mahnwesen. Als bundesweit tätige Vermittlung begleiten wir SHK-Betriebe seit 2009 bei der Anbieterauswahl, kostenfrei, unverbindlich und mit Zugang zu auf das Bauhandwerk spezialisierten Factoringgesellschaften. Mehr zur Berufsgruppe finden Sie beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
So hilft VOB Factoring Ihrem SHK-Betrieb
Vier konkrete Vorteile, die klassisches Factoring nicht bietet – zugeschnitten auf die Realität von Installateur- und Heizungsbauerbetrieben.
Abschlagsrechnungen vorfinanziert
Spezialisierte Anbieter kaufen nicht nur Endrechnungen, sondern auch Abschlags- und Teilrechnungen nach VOB/B – genau das, was klassisches Factoring nicht abdeckt und für SHK-Großprojekte entscheidend ist.
Sicherheitseinbehalt abgebildet
Der branchenübliche Sicherheitseinbehalt von 5 bis 10 Prozent wird über ein Sperrkonto vertraglich abgebildet. Ihre Forderung scheitert nicht am Einbehalt, sie wird trotz Mängelhaftung vorfinanziert.
Wärmepumpen ohne Bankkredit
Materialvorfinanzierung bei Wärmepumpen-Hochläufen, Heizungsumrüstung und Lüftungsanlagen. Auch sechsstellige Aufträge werden ohne zusätzlichen Bankkredit umsetzbar, Liquidität wächst mit dem Volumen.
Schutz vor Zahlungsausfall
Forderungsausfallschutz bis 100 Prozent, auch bei Kommunen, Schulen und Krankenhäusern. Schleppende oder ausbleibende Zahlungen der öffentlichen Hand werden zum Problem des Factoring-Anbieters, nicht zu Ihrem.
Was bringt VOB Factoring konkret?
Eine Beispielrechnung aus der SHK-Praxis, mit realistischen Zahlen aus einem typischen Großprojekt für einen mittelständischen Heizungsbauerbetrieb.
Ausgangslage
Die Realität ohne Vorfinanzierung
- Auftragsvolumen280.000 €
- Materialeinkauf vorab70.000 €
- Abschlagsrechnungen4 Stück
- Ø Zahlungsdauer55 Tage
Ohne VOB Factoring
Was die Lücke wirklich kostet
- Liquiditätslücke ø~85.000 €
- Skonto-Verlust Großhandel~2.100 €
- Kontokorrent-Zinsen~1.400 €
- Verfügbare Liquiditäteingeschränkt
Mit VOB Factoring
Liquidität ab Tag 1 verfügbar
- Auszahlung nach Rechnung24 bis 48 h
- Sofortige Auszahlung~95 %
- Skonto-Vorteil realisierbar~2 bis 3 %
- Factoring-Gebühr1,5 bis 2,5 %
Beispielrechnung. Tatsächliche Konditionen und Vorteile hängen von Ihrem Betrieb, der Auftragsstruktur, Bonität und dem gewählten Factoring-Anbieter ab. Wir vergleichen für Sie kostenfrei mehrere spezialisierte Anbieter.
Warum klassisches Factoring im Bauhandwerk nicht reicht
Klassisches Factoring kennt einen einfachen Fall: Ein Lieferant verkauft Ware, schreibt eine Rechnung über die fertige Leistung, der Factoring-Anbieter kauft die Forderung an. Im Bauhandwerk funktioniert das nicht. Leistungen werden nach VOB/B in Teilschritten erbracht, mit Abschlagsrechnungen über Bauzustände, die noch nicht abgenommen sind. Solange die Bauabnahme aussteht, kann der Auftraggeber Mängel rügen, Nacherfüllung verlangen oder Zahlungen kürzen. Genau dieses Risiko schließen die meisten klassischen Factoring-Anbieter aus, Abschlagsrechnungen werden nicht angekauft. Eine Übersicht der Funktionsweise von VOB Factoring im Bauhandwerk finden Sie auf unserer Startseite.
VOB Factoring schließt diese Lücke. Spezialisierte Factoring-Gesellschaften kennen die Eigenheiten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, akzeptieren Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen und bilden den branchenüblichen Sicherheitseinbehalt von typischerweise 5 bis 10 Prozent vertraglich ab. Auch Abtretungsverbote bei öffentlichen Auftraggebern, häufig bei Schulen, Krankenhäusern oder kommunalen Bauträgern, lassen sich über das stille Verfahren lösen, bei dem der Forderungsverkauf gegenüber dem Debitor nicht offengelegt wird. Vergleichbare Konstellationen finden sich auch bei Elektrikerbetrieben mit öffentlichen Aufträgen.

Für Installateure und Heizungsbauer ist das gerade jetzt entscheidend. Der Hochlauf bei Wärmepumpen, Pelletheizungen und Hybridanlagen wird über Förderprogramme wie die BEG-Förderung des BAFA getrieben. Aufträge werden dadurch größer und planbarer, gleichzeitig steigt der Materialbedarf je Projekt deutlich. Wer hier ohne Vorfinanzierung arbeitet, finanziert die Energiewende seines Auftraggebers aus dem eigenen Kontokorrent. Auch andere Gewerke im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe stehen vor vergleichbaren Liquiditätsfragen.
Voraussetzungen für VOB Factoring im SHK-Betrieb
Nicht jeder Heizungs- oder Sanitärbetrieb bekommt bei jedem Factoring-Anbieter automatisch ein Angebot. Die meisten auf das Bauhandwerk spezialisierten Factoring-Gesellschaften setzen einen Mindestjahresumsatz von 100.000 Euro voraus, manche steigen erst ab 300.000 oder 400.000 Euro ein. Die Bonität des Betriebs wird über die üblichen Auskunfteien geprüft, eine saubere Buchhaltung mit klar dokumentierten Aufträgen ist Standardanforderung. Wir vergleichen für Sie genau die Anbieter, die zu Ihrer Größe und Ihrer Auftragsstruktur passen, kostenfrei, ohne dass Sie selbst zehn Vorgespräche führen müssen.
Auf der Rechnungsseite gilt: Eingereicht werden können einredefreie Forderungen aus Leistungen, die bereits erbracht und vom Auftraggeber abgenommen oder zumindest schriftlich bestätigt wurden. Reine Stundenzettel oder unbestätigte Materiallieferungen genügen in der Regel nicht. Die Debitoren, also Ihre Kunden, müssen über eine ausreichende Bonität verfügen. Bei öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen, Schulen oder Wohnungsbaugesellschaften ist das praktisch immer gegeben. Bei privaten Bauträgern wird im Einzelfall geprüft. Auch bestehende Abtretungsverbote sind kein Ausschlusskriterium: Über das stille Factoring-Verfahren lässt sich der Forderungsverkauf intern abwickeln, ohne dass Ihr Auftraggeber davon erfährt.
Häufige Fragen von Installateuren und Heizungsbauern
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu VOB Factoring im SHK-Bereich, kompakt und ohne Marketing-Sprech.
Welcher Mindestumsatz ist für VOB Factoring als Heizungsbauer nötig?
Die meisten auf das Bauhandwerk spezialisierten Anbieter setzen einen Mindestjahresumsatz von 100.000 Euro voraus. Einige steigen erst ab 300.000 oder 400.000 Euro ein. Wirtschaftlich besonders attraktiv wird VOB Factoring ab etwa 300.000 Euro Jahresumsatz, weil die Gebührensätze mit steigendem Volumen sinken. Wir gleichen Ihre Eckdaten mit den Aufnahmekriterien der einzelnen Factoring-Gesellschaften ab und holen nur dort Angebote ein, wo Ihr Betrieb tatsächlich passt.
Werden auch Abschlagsrechnungen aus laufenden SHK-Großprojekten angekauft?
Ja, das ist der zentrale Vorteil von VOB Factoring gegenüber klassischem Factoring. Spezialisierte Anbieter kaufen Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen nach VOB/B an, sofern die jeweilige Teilleistung einredefrei erbracht und vom Auftraggeber bestätigt oder abgenommen wurde. Gerade bei Heizungsumrüstungen, Wärmepumpen-Hochläufen oder Sanitärinstallationen in größeren Wohnbauprojekten ist das entscheidend – Sie müssen nicht bis zur Schlussrechnung warten, sondern können nach jedem abgerechneten Bauabschnitt Liquidität freisetzen.
Funktioniert VOB Factoring auch bei kommunalen Auftraggebern mit Abtretungsverbot?
Ja. Viele öffentliche Auftraggeber – Kommunen, Schulträger, Krankenhäuser, kommunale Wohnungsbaugesellschaften – haben Abtretungsverbote in ihren Vertragsbedingungen. Über das stille Factoring-Verfahren wird der Forderungsverkauf intern zwischen Ihnen und dem Factoring-Anbieter abgewickelt, ohne dass Ihr Auftraggeber davon erfährt. Die Geschäftsbeziehung bleibt vollständig unberührt, Sie rechnen weiterhin direkt mit der Kommune oder dem Bauträger ab. Diese Variante ist im SHK-Bereich der Standardweg bei öffentlichen Großaufträgen.
Was kostet VOB Factoring für einen Installateurbetrieb?
Die All-In-Gebühr liegt typischerweise zwischen 0,9 % und 4,0 % vom Forderungsbetrag. Sie setzt sich zusammen aus Factoringgebühr, Zinsanteil auf das Zahlungsziel und gegebenenfalls Debitorenprüfkosten. Die genaue Höhe hängt von Jahresumsatz, Bonität, Kundenstruktur und Zahlungszielen ab. Für SHK-Betriebe mit überwiegend öffentlichen Auftraggebern (gute Bonität) und Aufträgen im sechsstelligen Bereich liegen die Konditionen meist im unteren Bereich dieser Spanne. Häufig gleichen Skonto-Vorteile beim Großhandel die Factoring-Kosten teilweise aus.
Wie lange dauert es vom Anfrage-Eingang bis zur ersten Auszahlung?
Vom Eingang Ihrer Anfrage bis zum Vertragsabschluss vergehen typischerweise 1 bis 3 Wochen, abhängig davon, wie schnell Sie die nötigen Bonitätsunterlagen bereitstellen und wie viele Anbieter wir vergleichen. Sobald der Vertrag steht, erfolgt die Auszahlung pro eingereichter Rechnung innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei eiligen Fällen lassen sich Vorabprüfungen und Express-Onboarding mit einigen Anbietern umsetzen.
Erfährt mein Auftraggeber, dass ich Factoring nutze?
Das hängt vom Verfahren ab. Beim offenen Factoring wird auf der Rechnung ein Abtretungshinweis vermerkt, Ihr Kunde zahlt direkt an den Factoring-Anbieter. Beim stillen Factoring erfolgt der Forderungsverkauf verdeckt, Ihr Auftraggeber erfährt nichts davon, die Geschäftsbeziehung bleibt unverändert. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von der Vertragsstruktur Ihrer Aufträge ab. Bei öffentlichen Auftraggebern mit Abtretungsverbot ist das stille Verfahren in aller Regel die einzige Option und Standard im SHK-Bereich.
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