Hero-Grafik für das Glossar von vob-factoring.de mit den Themen VOB, Factoring, Bau und Handwerk sowie strukturierten Wissens- und Dokumenten-Elementen.

VOB-Factoring Glossar: Fachbegriffe verständlich erklärt

38 Begriffe aus Baurecht, VOB und Forderungsfinanzierung. Kompakt, praxisnah und für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Subunternehmer geschrieben. Eine Abschlagsrechnung gilt nicht als prüfbar. Ein Factoring-Anbieter lehnt den Ankauf wegen eines Abtretungsverbots ab. Eine Bank verweist auf ihre Globalzession. Wer im Bau abrechnet, stößt regelmäßig auf solche Begriffe. Ihre Auslegung entscheidet oft darüber, wann Geld auf dem Konto landet.

Dieses Glossar erklärt zentrale Fachbegriffe an der Schnittstelle von Baurecht, VOB/B und Factoring. Es richtet sich an Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Subunternehmer, die Aufmaße erstellen, Abschlagsrechnungen schreiben und Forderungsfinanzierung nutzen oder prüfen.

Jeder Begriff wird kurz definiert und auf einer eigenen Detailseite vertieft. Dort finden Sie den praktischen Bezug zu Abnahme, prüfbarer Rechnung, Sicherheitseinbehalt, Forderungsabtretung, Delkredere-Schutz und weiteren Themen. Aussagen zur VOB/B sind konditional formuliert, da die VOB/B nur gilt, sofern sie wirksam vereinbart wurde.

Redaktionelle Vektorillustration zu VOB-Factoring-Begriffen mit Vertrag, Rechnung, Bauplan und Glossarkarten
Das Glossar erklärt die zentralen Begriffe an der Schnittstelle von Baurecht, VOB und Forderungsfinanzierung, von der prüfbaren Rechnung über die Abtretung bis zum Delkredere-Schutz.

VOB und Vertrag

  • VOB/B
    Die VOB/B ist ein deutsches Regelwerk mit Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, etwa zu Abnahme, Zahlung, Mängelhaftung und Sicherheiten.
  • Werkvertrag
    Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer nach § 631 BGB zur Herstellung eines bestimmten Werks; der Besteller schuldet die vereinbarte Vergütung.
  • Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein besonderer Werkvertrag nach § 650a BGB über Arbeiten an Bauwerken, Außenanlagen oder wesentlichen Bauwerksteilen.
  • Zahlungsziel
    Das Zahlungsziel ist die Frist, innerhalb der ein Schuldner eine Rechnung ohne Verzug begleichen muss.
  • Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt.
  • Förmliche Abnahme
    Die förmliche Abnahme ist die ausdrücklich erklärte und schriftlich protokollierte Annahme einer Bauleistung durch den Besteller.
  • Fiktive Abnahme
    Die fiktive Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nach Fertigstellung und Abnahmeaufforderung nicht rechtzeitig widerspricht.
  • Abtretungsverbot
    Ein Abtretungsverbot ist eine Vertragsklausel, die dem Gläubiger untersagt, seine Forderung an einen Dritten abzutreten.
  • Bauhandwerkersicherung
    Die Bauhandwerkersicherung ist ein gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers nach § 650f BGB auf Sicherheit für offene Vergütungsansprüche gegenüber dem Besteller.

Beteiligte am Bau

  • Bauträger
    Ein Bauträger errichtet auf eigenem Grundstück Gebäude und verkauft sie nach Fertigstellung an Endkunden.
  • Generalunternehmer / Totalunternehmer
    Ein Generalunternehmer übernimmt die schlüsselfertige Errichtung eines Bauwerks und vergibt einzelne Gewerke an Nachunternehmer.
  • Nachunternehmer
    Ein Nachunternehmer erbringt Teilleistungen im Auftrag eines Hauptunternehmers, etwa eines Generalunternehmers oder Bauträgers.
  • Drittschuldner
    Der Drittschuldner ist der Schuldner eines Schuldners, also derjenige, der dem Hauptschuldner gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist.

Rechnung und Abrechnung

  • Aufmaß
    Das Aufmaß dokumentiert die tatsächlich erbrachten Bauleistungen nach Menge, Maß oder Stückzahl als Grundlage der Abrechnung.
  • Prüfbare Rechnung
    Eine prüfbare Rechnung stellt Bauleistungen so dar, dass Auftraggeber Positionen, Mengen und Preise nachvollziehen können.
  • Abschlagsrechnung
    Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen während eines laufenden Bauprojekts, geregelt nach VOB/B oder BGB-Bauvertragsrecht.
  • Teilschlussrechnung
    Eine Teilschlussrechnung rechnet einen abgeschlossenen Teil der Bauleistung endgültig ab, getrennt von späteren Schluss- oder Teilschlussrechnungen.
  • Schlussrechnung
    Endgültige Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Schließt das Vertragsverhältnis finanziell ab.
  • Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine nachträgliche Vereinbarung über zusätzliche, geänderte oder entfallene Leistungen gegenüber dem ursprünglichen Bauvertrag.
  • Verifizierung
    Die Verifizierung ist die Prüfung einer Forderung auf Bestand, Höhe, Fälligkeit und Einredefreiheit vor dem Factoring-Ankauf.
  • Skonto / Verwässerung
    Verwässerung bezeichnet im Factoring die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Zahlungseingang, etwa durch Skonto, Gutschriften oder Abzüge.

Forderung und Factoring

  • Forderungsverkauf
    Forderungsverkauf bezeichnet den Verkauf einer offenen Geldforderung an einen Dritten gegen Auszahlung eines vereinbarten Kaufpreises.
  • Forderungsabtretung
    Die Forderungsabtretung ist die rechtliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger nach § 398 BGB.
  • Echtes Factoring
    Echtes Factoring ist Forderungsverkauf mit Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factoring-Anbieter im vereinbarten Rahmen.
  • Unechtes Factoring
    Unechtes Factoring ist Factoring ohne Ausfallschutz; bei Zahlungsausfall kann der Factoring-Anbieter Rückgriff auf den Unternehmer nehmen.
  • Offenes Factoring
    Offenes Factoring ist Factoring, bei dem der Debitor über die Forderungsabtretung informiert wird und direkt an den Factoring-Anbieter zahlt.
  • Stilles Factoring
    Stilles Factoring ist Factoring, bei dem der Debitor nicht über die Forderungsabtretung informiert wird und weiter an den Unternehmer zahlt.
  • Ankaufquote
    Die Ankaufquote ist der prozentuale Anteil einer Forderung, den der Factoring-Anbieter sofort an den Unternehmer auszahlt.
  • Auszahlungslimit
    Das Auszahlungslimit ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Factoring-Anbieter Forderungen pro Debitor oder Rahmenvertrag ankauft.
  • Factoringgebühr
    Die Factoringgebühr ist das Entgelt, das der Factoring-Anbieter für Ankauf, Vorfinanzierung, Prüfung und Forderungsmanagement berechnet.
  • Delkredere-Schutz
    Der Delkredere-Schutz ist die Übernahme des Forderungsausfallrisikos durch den Factoring-Anbieter und der Kern des echten Factorings.

Sicherheiten und Risiko

  • Sicherheitseinbehalt
    Vom Auftraggeber zurückbehaltener Anteil der Vergütung als Sicherheit für mögliche Mängelansprüche oder Gewährleistung.
  • Bürgschaft
    Die Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Dritten, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen.
  • Gewährleistung
    Die Gewährleistung umfasst die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nach Abnahme der Bauleistung.
  • Einredefreie Forderung
    Eine einredefreie Forderung ist eine Forderung, gegen die der Schuldner keine wirksamen Einwendungen oder Aufrechnungsrechte geltend machen kann.
  • Globalzession
    Die Globalzession ist die vorab vereinbarte Abtretung aller bestehenden und künftigen Forderungen eines Unternehmens an einen Sicherungsnehmer.
  • Bonität / Bonitätsprüfung
    Die Bonität bewertet die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eines Unternehmens oder einer Person.
  • Debitor / Debitorenrisiko
    Der Debitor ist der Schuldner einer Forderung; im Factoring also der Auftraggeber, gegen den sich der Zahlungsanspruch richtet.

Hinweise zum Glossar

VOB-Factoring verbindet Bauvertragsrecht, Abrechnungspraxis und Forderungsfinanzierung. Wer die zentralen Begriffe kennt, kann Verträge, Rechnungen, Sicherheiten und Zahlungsrisiken besser einordnen.

Vertiefende Erläuterungen zu wichtigen Abrechnungsthemen finden Sie auf den Seiten zu Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Sicherheitseinbehalten.

Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor