VOB-Factoring Glossar: Fachbegriffe verständlich erklärt
38 Begriffe aus Baurecht, VOB und Forderungsfinanzierung. Kompakt, praxisnah und für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Subunternehmer geschrieben. Eine Abschlagsrechnung gilt nicht als prüfbar. Ein Factoring-Anbieter lehnt den Ankauf wegen eines Abtretungsverbots ab. Eine Bank verweist auf ihre Globalzession. Wer im Bau abrechnet, stößt regelmäßig auf solche Begriffe. Ihre Auslegung entscheidet oft darüber, wann Geld auf dem Konto landet.
Dieses Glossar erklärt zentrale Fachbegriffe an der Schnittstelle von Baurecht, VOB/B und Factoring. Es richtet sich an Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Subunternehmer, die Aufmaße erstellen, Abschlagsrechnungen schreiben und Forderungsfinanzierung nutzen oder prüfen.
Jeder Begriff wird kurz definiert und auf einer eigenen Detailseite vertieft. Dort finden Sie den praktischen Bezug zu Abnahme, prüfbarer Rechnung, Sicherheitseinbehalt, Forderungsabtretung, Delkredere-Schutz und weiteren Themen. Aussagen zur VOB/B sind konditional formuliert, da die VOB/B nur gilt, sofern sie wirksam vereinbart wurde.

VOB und Vertrag
- VOB/B
Die VOB/B ist ein deutsches Regelwerk mit Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, etwa zu Abnahme, Zahlung, Mängelhaftung und Sicherheiten.
- Werkvertrag
Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer nach § 631 BGB zur Herstellung eines bestimmten Werks; der Besteller schuldet die vereinbarte Vergütung.
- Bauvertrag
Ein Bauvertrag ist ein besonderer Werkvertrag nach § 650a BGB über Arbeiten an Bauwerken, Außenanlagen oder wesentlichen Bauwerksteilen.
- Zahlungsziel
Das Zahlungsziel ist die Frist, innerhalb der ein Schuldner eine Rechnung ohne Verzug begleichen muss.
- Bauabnahme
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt.
- Förmliche Abnahme
Die förmliche Abnahme ist die ausdrücklich erklärte und schriftlich protokollierte Annahme einer Bauleistung durch den Besteller.
- Fiktive Abnahme
Die fiktive Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nach Fertigstellung und Abnahmeaufforderung nicht rechtzeitig widerspricht.
- Abtretungsverbot
Ein Abtretungsverbot ist eine Vertragsklausel, die dem Gläubiger untersagt, seine Forderung an einen Dritten abzutreten.
- Bauhandwerkersicherung
Die Bauhandwerkersicherung ist ein gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers nach § 650f BGB auf Sicherheit für offene Vergütungsansprüche gegenüber dem Besteller.
Beteiligte am Bau
- Bauträger
Ein Bauträger errichtet auf eigenem Grundstück Gebäude und verkauft sie nach Fertigstellung an Endkunden.
- Generalunternehmer / Totalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt die schlüsselfertige Errichtung eines Bauwerks und vergibt einzelne Gewerke an Nachunternehmer.
- Nachunternehmer
Ein Nachunternehmer erbringt Teilleistungen im Auftrag eines Hauptunternehmers, etwa eines Generalunternehmers oder Bauträgers.
- Drittschuldner
Der Drittschuldner ist der Schuldner eines Schuldners, also derjenige, der dem Hauptschuldner gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist.
Rechnung und Abrechnung
- Aufmaß
Das Aufmaß dokumentiert die tatsächlich erbrachten Bauleistungen nach Menge, Maß oder Stückzahl als Grundlage der Abrechnung.
- Prüfbare Rechnung
Eine prüfbare Rechnung stellt Bauleistungen so dar, dass Auftraggeber Positionen, Mengen und Preise nachvollziehen können.
- Abschlagsrechnung
Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen während eines laufenden Bauprojekts, geregelt nach VOB/B oder BGB-Bauvertragsrecht.
- Teilschlussrechnung
Eine Teilschlussrechnung rechnet einen abgeschlossenen Teil der Bauleistung endgültig ab, getrennt von späteren Schluss- oder Teilschlussrechnungen.
- Schlussrechnung
Endgültige Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Schließt das Vertragsverhältnis finanziell ab.
- Nachtrag
Ein Nachtrag ist eine nachträgliche Vereinbarung über zusätzliche, geänderte oder entfallene Leistungen gegenüber dem ursprünglichen Bauvertrag.
- Verifizierung
Die Verifizierung ist die Prüfung einer Forderung auf Bestand, Höhe, Fälligkeit und Einredefreiheit vor dem Factoring-Ankauf.
- Skonto / Verwässerung
Verwässerung bezeichnet im Factoring die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Zahlungseingang, etwa durch Skonto, Gutschriften oder Abzüge.
Forderung und Factoring
- Forderungsverkauf
Forderungsverkauf bezeichnet den Verkauf einer offenen Geldforderung an einen Dritten gegen Auszahlung eines vereinbarten Kaufpreises.
- Forderungsabtretung
Die Forderungsabtretung ist die rechtliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger nach § 398 BGB.
- Echtes Factoring
Echtes Factoring ist Forderungsverkauf mit Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factoring-Anbieter im vereinbarten Rahmen.
- Unechtes Factoring
Unechtes Factoring ist Factoring ohne Ausfallschutz; bei Zahlungsausfall kann der Factoring-Anbieter Rückgriff auf den Unternehmer nehmen.
- Offenes Factoring
Offenes Factoring ist Factoring, bei dem der Debitor über die Forderungsabtretung informiert wird und direkt an den Factoring-Anbieter zahlt.
- Stilles Factoring
Stilles Factoring ist Factoring, bei dem der Debitor nicht über die Forderungsabtretung informiert wird und weiter an den Unternehmer zahlt.
- Ankaufquote
Die Ankaufquote ist der prozentuale Anteil einer Forderung, den der Factoring-Anbieter sofort an den Unternehmer auszahlt.
- Auszahlungslimit
Das Auszahlungslimit ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Factoring-Anbieter Forderungen pro Debitor oder Rahmenvertrag ankauft.
- Factoringgebühr
Die Factoringgebühr ist das Entgelt, das der Factoring-Anbieter für Ankauf, Vorfinanzierung, Prüfung und Forderungsmanagement berechnet.
- Delkredere-Schutz
Der Delkredere-Schutz ist die Übernahme des Forderungsausfallrisikos durch den Factoring-Anbieter und der Kern des echten Factorings.
Sicherheiten und Risiko
- Sicherheitseinbehalt
Vom Auftraggeber zurückbehaltener Anteil der Vergütung als Sicherheit für mögliche Mängelansprüche oder Gewährleistung.
- Bürgschaft
Die Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Dritten, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen.
- Gewährleistung
Die Gewährleistung umfasst die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nach Abnahme der Bauleistung.
- Einredefreie Forderung
Eine einredefreie Forderung ist eine Forderung, gegen die der Schuldner keine wirksamen Einwendungen oder Aufrechnungsrechte geltend machen kann.
- Globalzession
Die Globalzession ist die vorab vereinbarte Abtretung aller bestehenden und künftigen Forderungen eines Unternehmens an einen Sicherungsnehmer.
- Bonität / Bonitätsprüfung
Die Bonität bewertet die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eines Unternehmens oder einer Person.
- Debitor / Debitorenrisiko
Der Debitor ist der Schuldner einer Forderung; im Factoring also der Auftraggeber, gegen den sich der Zahlungsanspruch richtet.
Hinweise zum Glossar
VOB-Factoring verbindet Bauvertragsrecht, Abrechnungspraxis und Forderungsfinanzierung. Wer die zentralen Begriffe kennt, kann Verträge, Rechnungen, Sicherheiten und Zahlungsrisiken besser einordnen.
Vertiefende Erläuterungen zu wichtigen Abrechnungsthemen finden Sie auf den Seiten zu Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Sicherheitseinbehalten.
