Ankaufquote: sofort ausgezahlter Anteil

Kurz gesagt

Die Ankaufquote ist der prozentuale Anteil einer Forderung, den der Factoring-Anbieter sofort an den Unternehmer auszahlt.

Was die Ankaufquote bedeutet

Die Ankaufquote bezeichnet den prozentualen Anteil einer einzelnen angekauften Forderung, den der Factoring-Anbieter direkt nach Verifizierung und Ankauf auszahlt. Typisch sind im Factoring Sofortauszahlungen von etwa 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags. Die IHK Köln beschreibt ebenfalls, dass Factoringunternehmen regelmäßig 80 bis 90 Prozent der abgetretenen Forderungen sofort auszahlen und die Differenz als Sicherheitsabschlag zurückbehalten.

Der nicht sofort ausgezahlte Anteil ist der Sicherheitseinbehalt. Er dient als Reserve für mögliche Skontoabzüge, Verwässerung, Mängelabzüge, Aufrechnungen oder sonstige Differenzen beim späteren Zahlungseingang. Er ist kein endgültiger Verlust. Nach Zahlung durch den Debitor wird der Einbehalt abgerechnet und, soweit keine Abzüge bestehen, an den Unternehmer ausgekehrt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Ankaufquote ist nicht die Factoringgebühr. Die Gebühr ist der Preis für die Factoring-Dienstleistung. Die Ankaufquote ist der sofort ausgezahlte Prozentsatz einer konkreten Forderung. Sie ist auch nicht das Auszahlungslimit, denn dieses bezeichnet einen absoluten Maximalbetrag, etwa pro Debitor oder Rahmenvertrag.

Wovon die Ankaufquote abhängt

Die Höhe der Ankaufquote hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Bonität des Debitors
  • Art und Höhe der Forderung
  • Prüfbarkeit der Rechnung
  • Abnahme, Aufmaß und Leistungsnachweise
  • erwarteter Verwässerung durch Skonto, Abzüge oder Gegenforderungen
  • Forderungshistorie des Debitors
  • Erfahrung des Factoring-Anbieters mit Branche und Auftraggeberstruktur

Im Bau ist die Ankaufquote oft vorsichtiger kalkuliert als im klassischen Warenhandel. Grund sind typische Risiken wie Mängelrügen, Mengenstreit, Nachträge, Sicherheitseinbehalte und längere Zahlungsziele. Ein klar dokumentierter Vorgang mit Abnahme, Aufmaß und prüfbarer Rechnung verbessert die Bewertung.

Der Sicherheitseinbehalt, also das Komplement zur Ankaufquote, sichert den Factoring-Anbieter gegen Skonto und Verwässerung ab. Bei einer Ankaufquote von 85 Prozent werden 15 Prozent zunächst zurückbehalten. Zahlt der Debitor vollständig, wird dieser Rest nach Abrechnung ausgekehrt. Zahlt er gekürzt, wird die Differenz mit dem Einbehalt verrechnet.

Bedeutung für Bau und Handwerk

Für Bau- und Handwerksbetriebe ist die Ankaufquote eine zentrale Liquiditätskennzahl. Sie zeigt, wie viel Geld unmittelbar nach dem Forderungsverkauf zur Verfügung steht. Bei einer Rechnung über 100.000 Euro bedeutet eine Quote von 90 Prozent eine Sofortauszahlung von 90.000 Euro. Bei 80 Prozent sind es 80.000 Euro. Der Unterschied kann bei mehreren parallelen Baustellen erheblich sein.

Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, prüft der Factoring-Anbieter zusätzlich Abnahme, Aufmaß, prüfbare Rechnung, Nachträge, Zahlungsfristen, Sicherheitseinbehalte und Mängelrechte. Eine saubere Dokumentation kann die Ankaufquote stützen, weil sie die Wahrscheinlichkeit von Einwendungen und Abzügen reduziert.

Eine niedrige Ankaufquote ist nicht automatisch ein schlechtes Angebot. Sie kann mit niedrigeren Gebühren, schnellerer Auszahlung, besserem Delkredere-Schutz oder höherem Debitorenlimit verbunden sein. Verglichen werden sollte deshalb nicht nur die Quote, sondern das Gesamtpaket aus Ankaufquote, Gebühr, Auszahlungslimit, Verifizierungsdauer, Delkredere-Schutz und Branchenexpertise.

Gerade im VOB-Factoring ist außerdem wichtig, ob die Quote auf den Brutto- oder Nettorechnungsbetrag angewendet wird und wann der Restbetrag ausgekehrt wird. Diese Punkte sollten im Factoring-Vertrag eindeutig geregelt sein. Eine ergänzende Fachdefinition zur Auszahlung von 80 bis 90 Prozent und zur Restsumme als Sicherheitseinbehalt bietet der Deutsche Factoring-Verband.

Ein Fall aus der Praxis

Die Dachdecker Reinhardt Muster GmbH stellt eine Schlussrechnung über 60.000 Euro netto an einen gewerblichen Bauträger. Die vereinbarte Ankaufquote beträgt 85 Prozent.

Der Factoring-Anbieter prüft Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, Aufmaß und Rechnung. Da die Unterlagen vollständig sind und der Bauträger im Debitorenlimit liegt, kauft der Factoring-Anbieter die Forderung an. Reinhardt erhält 51.000 Euro sofort ausgezahlt. Die restlichen 9.000 Euro bleiben zunächst als Sicherheitseinbehalt beim Factoring-Anbieter.

Nach 35 Tagen zahlt der Bauträger den vollen Betrag. Es gibt keine Skontoabzüge, keine Mängelrügen und keine Aufrechnung. Der Factoring-Anbieter rechnet den Einbehalt ab, zieht die vereinbarte Factoringgebühr ab und kehrt den Rest an Reinhardt aus.

Hätte der Bauträger nur 57.000 Euro gezahlt, etwa wegen eines Abzugs von 3.000 Euro, wäre diese Differenz mit dem Sicherheitseinbehalt verrechnet worden. Reinhardt hätte den verbleibenden Restbetrag abzüglich Gebühr erhalten.

Fragen aus der Praxis

Bekomme ich den Rest nach dem Sicherheitseinbehalt zurück?

Ja, soweit keine tatsächlichen Abzüge bestehen. Der Sicherheitseinbehalt ist eine Reserve. Nach Zahlungseingang beim Factoring-Anbieter wird er mit Gebühren, Skonto, Verwässerung oder sonstigen Abzügen verrechnet. Bleibt ein Rest, wird er an Sie ausgezahlt.

Warum bekomme ich nicht 100 Prozent ausgezahlt?

Der Factoring-Anbieter hält einen Teil zurück, um Abzüge und Risiken abzusichern. Dazu zählen Skonto, Mängelabzüge, Aufrechnung, Rechnungskorrekturen und Verwässerung. Eine sofortige 100-Prozent-Auszahlung würde dem Factoring-Anbieter keinen Puffer für spätere Differenzen lassen.

Kann ich die Ankaufquote nachträglich erhöhen lassen?

Ja, das kann möglich sein. Gute Argumente sind störungsfreie Zahlungshistorie, wenige Abzüge, vollständige Unterlagen, gute Debitorenbonität und steigendes Forderungsvolumen. Bei der Heizung Schäfer Muster GmbH kann es sich etwa lohnen, nach einem Jahr sauberer Abwicklung über eine Erhöhung von 85 auf 88 Prozent zu sprechen. Bei einer Million Euro angekaufter Jahresforderungen bedeutet das bis zu 30.000 Euro zusätzliche Sofortliquidität.

Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor