Bürgschaft als Sicherheit im Bau
Die Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Dritten, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen.
Was eine Bürgschaft ist
Die Bürgschaft ist ein Sicherungsvertrag nach §§ 765 ff. BGB. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Die Bürgschaftserklärung muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden.
Im Bau- und Handwerksbereich werden Bürgschaften häufig von Banken oder Kreditversicherern gestellt. Sie sichern nicht die Leistung selbst, sondern das wirtschaftliche Risiko, wenn eine Vertragspartei ihre Pflicht nicht erfüllt. Eine Bürgschaft ist also eine Sicherheit, kein Zahlungsmittel und kein Ersatz für eine fällige Rechnung.
Zu den Bürgschaftsarten im Bau zählen unter anderem die Vertragserfüllungsbürgschaft, die Gewährleistungsbürgschaft und die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB. Bei den Haftungsformen wird zwischen einfacher Bürgschaft, selbstschuldnerischer Bürgschaft und der Bürgschaft auf erstes Anfordern unterschieden.
Welche Bürgschaftsarten im Bau üblich sind, was sie kosten und wie sich ein Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ablösen lässt, zeigt die Themenseite Bürgschaft im Bau.
Bedeutung für das Factoring
Im Factoring können Bürgschaften die Beurteilung einer Forderung beeinflussen. Bürgschaften auf Auftraggeberseite, insbesondere eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, stützen die Vergütungsforderung des Auftragnehmers. Für den Factoring-Anbieter kann das den Forderungsankauf erleichtern, weil ein zusätzlicher Sicherungsgeber vorhanden ist. Die IHK Südlicher Oberrhein erläutert dazu, dass Unternehmer eines Bauwerks Sicherheit für ihre Vorleistung verlangen können und welche Folgen bei ausbleibender Sicherheitsleistung drohen.
Bürgschaften auf Auftragnehmerseite wirken anders. Eine Gewährleistungsbürgschaft kann Voraussetzung dafür sein, dass ein Sicherheitseinbehalt abgelöst oder eine Schlussrechnung freigegeben wird. Wird die Bürgschaft verspätet gestellt, kann sich die Zahlung verzögern und damit auch der Ankauf der Forderung.
Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, regelt § 17 VOB/B die Sicherheitsleistung. In der Praxis wird ein Sicherheitseinbehalt häufig durch eine Bürgschaft abgelöst. Das kann die Liquidität verbessern, weil ein einbehaltener Betrag frei wird. Der Factoring-Anbieter prüft dennoch zusätzlich prüfbare Rechnung, Abnahme, Aufmaß, Einwendungen und Bonität des Schuldners.
Fragen aus der Praxis
Welche Bürgschaftsart ist für Bauunternehmen besonders wichtig?
Das hängt von Ihrer Rolle im Vertrag ab. Als Auftragnehmer müssen Sie häufig Vertragserfüllungsbürgschaften oder Gewährleistungsbürgschaften stellen. Zur Absicherung Ihrer eigenen Vergütungsforderung ist vor allem die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650f BGB relevant.
Mein Auftraggeber verlangt eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Worauf muss ich achten?
Sie sollten den Bürgschaftstext vor Ausstellung sorgfältig prüfen lassen. Eine solche Bürgschaft kann erhebliche Liquiditätsrisiken auslösen, wenn der Auftraggeber sie zieht und die Bank zunächst zahlt. Prüfen Sie deshalb Höhe, Laufzeit, gesicherte Ansprüche, Rückgabepflichten und ob statt der Bürgschaft auf erstes Anfordern eine selbstschuldnerische Bürgschaft verhandelbar ist. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, kann der Auftraggeber eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ohnehin nicht verlangen.
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