Drittschuldner und Factoring
Der Drittschuldner ist der Schuldner eines Schuldners, also derjenige, der dem Hauptschuldner gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist.
Was ein Drittschuldner ist
Der Drittschuldner ist ein Begriff aus dem Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Er bezeichnet den Schuldner eines Schuldners. Die typische Konstellation lautet: Gläubiger A hat eine Forderung gegen Hauptschuldner B. B hat seinerseits eine Forderung gegen C. In diesem Verhältnis ist C der Drittschuldner.
Im Zwangsvollstreckungsrecht wird der Begriff wichtig, wenn ein Gläubiger die Forderung seines Schuldners gegen einen Dritten pfänden lässt. Nach § 829 ZPO kann das Gericht dem Drittschuldner verbieten, weiter an den Hauptschuldner zu zahlen. Stattdessen wird die gepfändete Forderung zugunsten des vollstreckenden Gläubigers gesichert.
Der Drittschuldner kann außerdem zur Drittschuldnererklärung verpflichtet sein. Nach § 840 ZPO muss er auf Verlangen des Gläubigers erklären, ob und in welcher Höhe er die Forderung anerkennt, ob andere Ansprüche bestehen und ob bereits weitere Pfändungen vorliegen.
Im Insolvenzrecht ist der Begriff relevant, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen des insolventen Unternehmens gegen dessen Auftraggeber einzieht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über. Dazu können auch Forderungen gegen Drittschuldner gehören.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Debitor. Der Debitor ist aus Sicht eines Unternehmens der eigene Rechnungsschuldner. Der Drittschuldner ist dagegen der Schuldner des Schuldners und wird vor allem bei Pfändung, Vollstreckung und Insolvenz relevant.
Bedeutung im Bau- und Factoring-Kontext
Im Bau wird der Drittschuldner-Begriff besonders bei Vertragsketten wichtig. Wird ein Generalunternehmer insolvent, kann der Bauherr aus Sicht eines Nachunternehmers zum Drittschuldner des Generalunternehmers werden. Der Nachunternehmer hat regelmäßig keinen direkten Vertrag mit dem Bauherrn, sondern nur mit dem Generalunternehmer.
Das bedeutet: Der Nachunternehmer kann seine offene Rechnung grundsätzlich nicht einfach direkt beim Bauherrn geltend machen. Der Insolvenzverwalter des Generalunternehmers zieht dessen Forderungen gegen den Bauherrn ein. Der Nachunternehmer meldet seine Forderung gegen den Generalunternehmer zur Insolvenztabelle an.
Bei der Zwangsvollstreckung ist die Lage anders. Hat der Nachunternehmer einen vollstreckbaren Titel gegen den Hauptunternehmer, kann er unter bestimmten Voraussetzungen dessen Forderung gegen den Bauherrn pfänden lassen. Der Bauherr wird dann Drittschuldner und darf nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht mehr schuldbefreiend an den Hauptunternehmer zahlen.
Im Factoring ist meist nicht vom Drittschuldner, sondern vom Debitor die Rede. Der Factoring-Anbieter kauft eine Forderung des Unternehmers gegen seinen Auftraggeber. Dieser Auftraggeber ist der Debitor. Eine Drittschuldner-Konstellation entsteht erst, wenn Forderungen innerhalb einer weiteren Vertrags- oder Vollstreckungskette betrachtet werden.
Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, ändert das an den Drittschuldner-Regeln nichts. Diese ergeben sich aus Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, nicht aus dem Bauvertragsrecht.
Fragen aus der Praxis
Was ist der Unterschied zwischen Drittschuldner und Debitor?
Der Debitor ist Ihr eigener Schuldner, also etwa der Auftraggeber, dem Sie eine Rechnung gestellt haben. Der Drittschuldner ist der Schuldner Ihres Schuldners. Im Factoring ist Ihr Auftraggeber deshalb regelmäßig Debitor. Drittschuldner wird ein Dritter erst in einer Vollstreckungs-, Pfändungs- oder Insolvenzkonstellation.
Mein Auftraggeber, ein Generalunternehmer, ist insolvent. Kann ich direkt beim Bauherrn kassieren?
In der Regel nicht. Sie haben Ihren Vertrag mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Bauherrn. Der Insolvenzverwalter zieht die Forderungen des Generalunternehmers gegen den Bauherrn ein. Sie melden Ihre offene Forderung zur Insolvenztabelle an. Eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB oder ein Forderungsverkauf mit Delkredere-Schutz hätte das Risiko vor der Insolvenz reduzieren können.
Ausfallrisiko in der Vertragskette absichern
Mit Delkredere-Schutz tragen Sie das Insolvenzrisiko Ihres Auftraggebers nicht allein. Jetzt anfragen.
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