Forderungsverkauf statt Bankkredit

Kurz gesagt

Forderungsverkauf bezeichnet den Verkauf einer offenen Geldforderung an einen Dritten gegen Auszahlung eines vereinbarten Kaufpreises.

Was Forderungsverkauf bedeutet

Forderungsverkauf bedeutet, dass ein Gläubiger eine offene Geldforderung an einen Dritten verkauft. Im Factoring ist dieser Dritte der Factoring-Anbieter. Der Unternehmer verkauft seine Rechnungsforderung und erhält dafür kurzfristig den vereinbarten Kaufpreis, statt auf das Zahlungsziel des Auftraggebers zu warten.

Rechtlich sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Der Forderungsverkauf ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung zu übertragen, und der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Die Forderungsabtretung nach § 398 BGB ist das dingliche Erfüllungsgeschäft: Mit ihr geht die Forderung tatsächlich vom bisherigen Gläubiger auf den neuen Gläubiger über. § 398 BGB beschreibt diese Übertragung als Abtretung und bestimmt, dass der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers tritt.

In der Praxis werden Kauf und Abtretung meist in einem Factoring-Rahmenvertrag zusammengeführt. Der Vertrag regelt, welche Forderungen angeboten werden, wann der Factoring-Anbieter ankauft, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Abschläge, Gebühren oder Einbehalte gelten.

Der Forderungsverkauf ist nicht dasselbe wie ein Bankkredit. Beim Kredit erhält der Betrieb Fremdkapital und muss es zurückzahlen. Beim echten Factoring verkauft er eine Forderung. Der Factoring-Anbieter zahlt den Kaufpreis und zieht die Forderung später beim Debitor ein. Die BaFin beschreibt Factoring entsprechend als Erwerb von Forderungen von einem Forderungsverkäufer gegen einen oder mehrere Debitoren.

Bedeutung für Bau und Handwerk

Im Bau- und Handwerksbereich ist der Forderungsverkauf das wirtschaftliche Kernelement des VOB-Factorings. Bauprojekte binden Liquidität in Material, Löhnen, Nachunternehmerleistungen und Vorfinanzierung. Der Forderungsverkauf verkürzt die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang.

Welche Bauforderungen verkauft werden können, hängt von der Qualität der Forderung ab. Sie muss wirksam bestehen, hinreichend bestimmt, fällig oder absehbar fällig und möglichst frei von Einwendungen sein. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, sind zusätzlich Abnahme, Aufmaß, prüfbare Rechnung, Zahlungsfristen, Sicherheitseinbehalte und mögliche Mängelrechte zu prüfen.

Für den Factoring-Anbieter sind Bauforderungen anspruchsvoller als einfache Handelsforderungen. Häufige Prüfpunkte sind Nachträge, Mengenstreit, Mängelrügen, Abtretungsverbote, Teilabnahmen und Einbehalte. Deshalb arbeiten viele Betriebe mit spezialisierten Bau-Factoring-Anbietern, die diese Vertrags- und Abrechnungslogik kennen.

Ein wichtiger Unterschied betrifft das Risiko. Beim echten Forderungsverkauf mit Delkredere-Schutz übernimmt der Factoring-Anbieter im vereinbarten Rahmen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Der Unternehmer haftet aber weiterhin dafür, dass die Forderung rechtlich besteht, nicht bereits bezahlt ist und keinen verschwiegenen Einwendungen unterliegt.

Ein Fall aus der Praxis

Die Sanitär Voigt Muster GmbH stellt eine Schlussrechnung über 65.000 Euro netto an einen gewerblichen Bauträger. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Voigt nutzt einen Factoring-Rahmenvertrag und bietet die Forderung dem Factoring-Anbieter zum Ankauf an.

Der Factoring-Anbieter verifiziert die Forderung. Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, Aufmaß und prüfbare Rechnung liegen vollständig vor. Es gibt kein wirksames Abtretungshindernis, und der Bauträger befindet sich im Debitorenlimit. Der Factoring-Anbieter kauft die Forderung an und zahlt 90 Prozent als Sofortauszahlung. Die restlichen zehn Prozent dienen als Einbehalt für mögliche Abzüge, Gebühren oder Verwässerungsrisiken.

Voigt erhält kurzfristig Liquidität und kann Lieferantenrechnungen sowie Löhne für das Folgeprojekt bezahlen. Der Bauträger zahlt später direkt an den Factoring-Anbieter. Nach vollständigem Zahlungseingang wird der einbehaltene Restbetrag abgerechnet und, soweit keine Abzüge bestehen, an Voigt ausgekehrt.

Ohne Forderungsverkauf müsste Voigt das Zahlungsziel aus eigener Liquidität oder über Kontokorrent finanzieren. Der Unterschied: Beim Forderungsverkauf wird eine bestehende Forderung verwertet; beim Kredit entsteht eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.

Fragen aus der Praxis

Was ist der Unterschied zwischen Forderungsverkauf und Forderungsabtretung?

Der Forderungsverkauf ist der Kaufvertrag über die Forderung. Er verpflichtet den Verkäufer, die Forderung zu übertragen, und den Käufer, den Kaufpreis zu zahlen. Die Forderungsabtretung ist die rechtliche Übertragung der Forderung nach § 398 BGB. Im Factoring gehören beide Schritte zusammen, juristisch sind sie aber zu unterscheiden.

Welche Forderungen kann ich verkaufen?

Verkaufbar sind vor allem Forderungen, die wirksam bestehen, bezifferbar, prüfbar und möglichst einredefrei sind. Im Bau- und Handwerksbereich betrifft das häufig Abschlagsrechnungen, Teilschlussrechnungen und Schlussrechnungen. Strittige Forderungen, offene Mängelrügen, unklare Nachträge oder fehlende Abnahmen erschweren den Ankauf erheblich.

Verliere ich beim Forderungsverkauf die Kontrolle über meinen Auftraggeber?

Nicht vollständig, aber der Zahlungsweg ändert sich. Beim offenen Factoring wird der Auftraggeber über den Forderungsverkauf informiert und zahlt direkt an den Factoring-Anbieter. Ihre Leistungspflichten, Mängelbeseitigung und Kundenkommunikation bleiben aber bei Ihnen. Beim stillen Factoring erfährt der Auftraggeber den Forderungsverkauf zunächst nicht. Welches Modell passt, hängt von Kundenstruktur, Vertrag und Risikobewertung ab.

Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026
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