Globalzession blockiert den Forderungsverkauf

Kurz gesagt

Die Globalzession ist die vorab vereinbarte Abtretung aller bestehenden und künftigen Forderungen eines Unternehmens an einen Sicherungsnehmer.

Globalzession mit mehreren Forderungen aus Bauprojekten und gebündelter Abtretung
Bei der Globalzession werden alle bestehenden und künftigen Forderungen eines Betriebs im Voraus abgetreten, meist an die Bank. Sie kann mit einem Factoring-Ankauf kollidieren und muss vorab geklärt werden.

Was eine Globalzession ist

Die Globalzession ist eine Form der Forderungsabtretung. Grundlage ist § 398 BGB: Eine Forderung kann durch Vertrag vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Der neue Gläubiger tritt dann an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Anders als bei einer Einzelabtretung wird bei der Globalzession nicht nur eine konkrete Forderung abgetreten. Erfasst werden viele bestehende und künftige Forderungen, zum Beispiel „alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Die IHK Frankfurt beschreibt die Global-Zession als Abtretung genügend bestimmter oder bestimmbarer gegenwärtiger und künftiger Forderungen.

Voraussetzung ist die hinreichende Bestimmtheit. Die Forderungen müssen nicht einzeln aufgelistet sein, müssen aber nach objektiven Kriterien zuordenbar sein. Solche Kriterien können Forderungsart, Geschäftsbereich, Debitorengruppe oder Zeitraum sein.

In der Praxis ist die Globalzession meist eine Sicherungsabtretung an die Hausbank. Sie dient als Sicherheit für Kontokorrentkredit, Betriebsmittelkredit oder Avalrahmen. Die Bank wird rechtlich Sicherungsnehmerin der Forderungen, lässt den Einzug aber zunächst beim Unternehmen. Erst im Sicherungsfall, etwa bei Zahlungsverzug oder Insolvenz, legt die Bank die Abtretung offen und zieht Forderungen selbst ein.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Factoring. Bei der Globalzession bleibt die Forderung wirtschaftlich beim Unternehmen und dient nur als Sicherheit. Bei einer Factoring-Abtretung wird die Forderung verkauft und an den Factoring-Anbieter übertragen. Beim echten Factoring kann die Forderung bilanziell ausscheiden, weil das Ausfallrisiko auf den Factoring-Anbieter übergeht.

Bedeutung für das Factoring

Im Factoring ist die Globalzession ein zentraler Prüfpunkt. Hat ein Betrieb bereits alle Forderungen an die Hausbank abgetreten, kann er dieselben Forderungen nicht ohne Weiteres nochmals an einen Factoring-Anbieter übertragen. Es gilt das Prioritätsprinzip: Die frühere Abtretung geht der späteren grundsätzlich vor.

Für den Factoring-Anbieter ist entscheidend, ob der Unternehmer noch verfügungsbefugt ist. Besteht eine Globalzession zugunsten der Bank, kann eine spätere Abtretung an den Factoring-Anbieter ins Leere laufen. Eine verschwiegene Globalzession kann zur Rückabwicklung des Forderungsankaufs führen und das Vertrauensverhältnis erheblich belasten.

In der Praxis gibt es drei typische Lösungen. Erstens kann die Bank einzelne Forderungen freigeben. Das ist sinnvoll, wenn nur bestimmte größere Forderungen factoringfähig gemacht werden sollen. Zweitens kann die Globalzession begrenzt werden, etwa auf bestimmte Debitoren oder Geschäftsbereiche. Drittens können Bank, Factoring-Anbieter und Unternehmer eine Drei-Parteien-Vereinbarung schließen. Darin wird festgelegt, welche Forderungen dem Factoring-Anbieter zustehen und welche weiterhin der Bank als Sicherheit dienen.

Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, ändert das an der Globalzession nichts. Für Bauunternehmen bleibt aber wichtig, dass VOB-Forderungen oft besonders dokumentationsintensiv sind. Abnahme, Aufmaß, Nachträge und prüfbare Rechnung müssen nicht nur für den Factoring-Anbieter, sondern auch zur Abgrenzung gegenüber der Bank eindeutig zuordenbar sein.

Ein Fall aus der Praxis

Die Maler Berger Muster GmbH nutzt seit Jahren einen Kontokorrentkredit über 200.000 Euro. Als Sicherheit hat die Hausbank eine Globalzession aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhalten. Nun möchte Berger Factoring einsetzen, weil mehrere große Schlussrechnungen erst nach langen Zahlungszielen beglichen werden.

Bei der Erstprüfung stellt der Factoring-Anbieter fest: Die Forderungen sind bereits an die Bank abgetreten. Ohne Freigabe könnte Berger die Forderungen nicht wirksam verkaufen. Berger spricht deshalb zuerst mit der Bank und legt offen, welche Forderungen künftig über Factoring laufen sollen.

Die Bank stimmt einer Lösung zu: Forderungen gegenüber gewerblichen Bauträgern werden für das Factoring freigegeben. Forderungen aus Wartungsaufträgen und Privatkundengeschäft bleiben Teil der Globalzession. Eine schriftliche Drei-Parteien-Vereinbarung regelt die Zuordnung.

Damit kann Berger beide Finanzierungsinstrumente nebeneinander nutzen. Der Kontokorrent bleibt bestehen, der Factoring-Anbieter erhält wirksam abtretbare Forderungen und die Bank behält eine reduzierte, aber klare Sicherheit.

Fragen aus der Praxis

Erfährt mein Auftraggeber von der Globalzession?

Meist nicht sofort. Die Globalzession ist häufig eine stille Sicherungsabtretung. Der Debitor zahlt weiter an Ihr Unternehmen, solange kein Sicherungsfall eintritt. Erst wenn die Bank die Abtretung offenlegt, erfährt der Auftraggeber, dass die Forderung zur Sicherheit abgetreten wurde.

Schwächt eine Globalzession meine Bilanz?

Die Globalzession führt nicht automatisch dazu, dass Forderungen aus der Bilanz verschwinden. Sie dient nur der Besicherung eines Kredits. Das unterscheidet sie vom echten Factoring, bei dem die verkaufte Forderung je nach Ausgestaltung bilanziell ausgebucht werden kann.

Ich habe eine Globalzession an die Bank erteilt und möchte Factoring nutzen. Wie gehe ich vor?

Klären Sie die bestehende Globalzession vor dem Factoring-Start offen mit Bank und Factoring-Anbieter. Bei der Estrich Klein Muster GmbH wäre der richtige Ablauf: zuerst Zessionsvertrag prüfen, dann mit der Bank über Freigabe oder Begrenzung sprechen, anschließend die Lösung mit dem Factoring-Anbieter schriftlich abstimmen. Verkaufen Sie keine Forderungen an den Factoring-Anbieter, solange unklar ist, ob diese Forderungen bereits an die Bank abgetreten sind. Eine Drei-Parteien-Vereinbarung verhindert Doppelabtretungen und schafft klare Zahlungswege.

Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2026
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