Nachunternehmer und Factoring
Ein Nachunternehmer erbringt Teilleistungen im Auftrag eines Hauptunternehmers, etwa eines Generalunternehmers oder Bauträgers.
Was ein Nachunternehmer ist
Ein Nachunternehmer, auch Subunternehmer genannt, ist ein Bau- oder Handwerksbetrieb, der Teilleistungen eines Bauprojekts im Auftrag eines anderen Unternehmens ausführt. Vertragspartner ist nicht der Bauherr, sondern der Hauptunternehmer, etwa ein Generalunternehmer, ein Bauträger oder ein anderer Bauunternehmer.
Die typische Vertragskette lautet: Bauherr beauftragt Hauptunternehmer, Hauptunternehmer beauftragt Nachunternehmer. Aus Sicht des Nachunternehmers ist daher der Hauptunternehmer der Auftraggeber und Zahlungsschuldner. Ein direkter Zahlungsanspruch gegen den Bauherrn besteht im normalen Vertragsablauf nicht.
Auch Nachunternehmer können weitere Subunternehmer einsetzen. Dadurch entstehen mehrstufige Ketten, die Koordination, Haftung, Nachweise und Zahlungsflüsse erschweren. Davon zu unterscheiden ist der Drittschuldner. Dieser Begriff stammt aus dem Vollstreckungs- und Insolvenzkontext und meint den Schuldner eines Schuldners, nicht die bauliche Leistungsrolle eines Subunternehmers.
Bedeutung für das Factoring
Im Factoring ist für den Nachunternehmer vor allem der Hauptunternehmer relevant. Er ist der Debitor, dessen Bonität und Zahlungsverhalten der Factoring-Anbieter prüft. Das Auszahlungslimit bezieht sich deshalb auf den Hauptunternehmer, nicht auf den ursprünglichen Bauherrn.
Typische Risiken in der Nachunternehmerrolle sind verspätete Zahlungen, weitergereichter Zahlungsdruck, Sicherheitseinbehalte, Mängelrügen und unklare Nachtragsfreigaben. Kritisch sind auch „Pay-when-paid“-Klauseln, mit denen der Hauptunternehmer die Zahlung an den Nachunternehmer davon abhängig machen will, dass er selbst vom Bauherrn bezahlt wurde. Solche Klauseln können die Fälligkeit der Forderung unsicher machen und sind im Factoring problematisch.
Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, prüft der Factoring-Anbieter zusätzlich Abnahme, Aufmaß, prüfbare Rechnung, Nachträge, Mängelrechte und Sicherheitseinbehalte. Eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB kann auch gegenüber dem Hauptunternehmer verlangt werden und das Risiko reduzieren.
Zusätzlich sind Auftraggeberhaftungsregeln relevant. § 14 AEntG regelt eine Haftung des Auftraggebers für bestimmte Mindestentgeltpflichten beauftragter Unternehmer. § 28e SGB IV enthält Regelungen zur Zahlungspflicht und zur Haftung im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere im Baugewerbe. Diese Vorgaben erklären, warum Hauptunternehmer Nachunternehmer oft intensiv prüfen.
Fragen aus der Praxis
Habe ich als Nachunternehmer einen direkten Anspruch gegen den Bauherrn?
In der Regel nicht. Ihr Vertrag besteht mit dem Hauptunternehmer. Der Bauherr schuldet die Zahlung seinem eigenen Vertragspartner, nicht automatisch Ihnen. Sonderkonstellationen können sich aus Sicherungsrechten, Insolvenzlagen oder abgetretenen Ansprüchen ergeben. Für das Factoring zählt normalerweise die Forderung gegen den Hauptunternehmer.
Was bedeutet eine Pay-when-paid-Klausel im Nachunternehmervertrag?
Eine solche Klausel soll Ihre Zahlung davon abhängig machen, dass der Hauptunternehmer zuerst Geld vom Bauherrn erhält. Für Sie ist das riskant, weil ein fremdes Zahlungsproblem auf Ihre Forderung verlagert wird. Im Factoring kann die Klausel dazu führen, dass die Forderung nicht klar fällig ist. Lassen Sie solche Regelungen vor Unterzeichnung prüfen und achten Sie auf klare, eigene Zahlungsfristen.
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