Unechtes Factoring mit Rückgriff
Unechtes Factoring ist Factoring ohne Ausfallschutz; bei Zahlungsausfall kann der Factoring-Anbieter Rückgriff auf den Unternehmer nehmen.
Was unechtes Factoring bedeutet
Unechtes Factoring ist eine Factoring-Form, bei der der Factoring-Anbieter eine Forderung ankauft oder vorfinanziert, das wirtschaftliche Ausfallrisiko aber beim Unternehmer bleibt. Zahlt der Debitor nicht oder wird er insolvent, kann der Factoring-Anbieter unter den vereinbarten Voraussetzungen Rückgriff nehmen und den ausgezahlten Betrag zurückfordern.
Der zentrale Unterschied zum echten Factoring liegt damit beim Delkredererisiko. Beim echten Factoring übernimmt der Factoring-Anbieter das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Beim unechten Factoring erhält der Unternehmer zwar Liquidität, bleibt aber wirtschaftlich für den Ausfall verantwortlich. Die IHK Limburg beschreibt echtes Factoring als Factoring mit Übernahme des Ausfallrisikos und unechtes Factoring als Factoring ohne diese Risikoübernahme.
Rechtlich ähnelt unechtes Factoring stärker einer Vorfinanzierung als einem endgültigen Forderungsverkauf. Die Forderungsabtretung dient dem Factoring-Anbieter vor allem als Sicherheit und Einziehungsgrundlage. Fällt der Debitor aus, trägt nicht der Factoring-Anbieter den endgültigen Verlust, sondern der Unternehmer.
Auch bilanziell ist der Unterschied relevant. Da das Ausfallrisiko beim Unternehmer verbleibt, kann die Forderung häufig nicht vollständig ausgebucht werden; der erhaltene Betrag wird eher wie eine Verbindlichkeit oder Finanzierung behandelt. Haufe ordnet unechtes Factoring entsprechend als Fall ein, bei dem der Factoring-Anbieter die Einbringlichkeit nicht übernimmt und bei Ausfall auf den Factoring-Kunden zurückgreift.
Unterschied zum echten Factoring
Der wichtigste Unterschied liegt beim Zahlungsausfall.
Beim echten Factoring trägt der Factoring-Anbieter das Risiko, dass der Debitor aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen kann. Wird der Auftraggeber insolvent, muss der Unternehmer den ausgezahlten Betrag grundsätzlich nicht wegen dieser Insolvenz zurückzahlen, sofern die Forderung beim Ankauf wirksam, fällig und einredefrei war.
Beim unechten Factoring bleibt dieses Risiko beim Unternehmer. Der Factoring-Anbieter zahlt zwar vor, kann aber bei Nichtzahlung oder Insolvenz des Debitors Rückgriff nehmen. Wirtschaftlich ist das für den Betrieb näher an einem Kredit: Die Forderung dient als Grundlage der Auszahlung, der endgültige Ausfall bleibt aber beim Unternehmen.
Daraus ergeben sich auch Kostenunterschiede. Unechtes Factoring ist oft günstiger, weil der Factoring-Anbieter keine Prämie für den Delkredere-Schutz kalkulieren muss. Dieser Vorteil kann jedoch schnell entfallen, wenn ein einzelner größerer Debitor ausfällt und der Unternehmer die Auszahlung zurückzahlen muss.
Für Bau- und Handwerksbetriebe ist deshalb nicht nur die Gebühr entscheidend. Wichtiger ist die Frage, welche Auftraggeberstruktur vorliegt: stabile, bonitätsstarke Debitoren oder wechselnde Bauträger, Generalunternehmer und Projektgesellschaften mit höherem Ausfallrisiko.
Bedeutung für Bau und Handwerk
Im Bau- und Handwerksbereich ist unechtes Factoring besonders sorgfältig zu prüfen. Bauprojekte haben oft hohe Einzelrechnungen, lange Zahlungsziele und komplexe Vertragslagen. Wenn ein großer Auftraggeber ausfällt, kann der Rückgriff des Factoring-Anbieters den Liquiditätsvorteil wieder aufheben.
Sinnvoll kann unechtes Factoring sein, wenn der Betrieb vor allem eine Liquiditätsbrücke braucht und die Debitoren als sehr solide eingeschätzt werden. Beispiele sind langjährige gewerbliche Stammkunden, öffentliche Auftraggeber oder konzerngebundene Auftraggeber mit starker Bonität. Bei wechselnden Bauträgern oder Projektgesellschaften ist echtes Factoring mit Delkredere-Schutz häufig die robustere Lösung.
Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, bleiben die Anforderungen an Abnahme, prüfbare Rechnung, Aufmaß, Nachträge, Zahlungsfristen und Sicherheiten unverändert. Unechtes Factoring schützt nicht vor Mängelrügen, Einwendungen oder unklarer Prüfbarkeit. Es schützt außerdem nicht vor Insolvenz des Debitors, weil gerade dieses Risiko beim Unternehmer verbleibt.
Auch die Abstimmung mit der Hausbank ist wichtig. Wenn bereits eine Globalzession besteht, muss geprüft werden, ob Forderungen überhaupt wirksam an den Factoring-Anbieter abgetreten werden können. Eine nicht abgestimmte Doppelabtretung kann den Forderungsankauf blockieren.
Ein Fall aus der Praxis
Die Ausbau Lehmann Muster GmbH arbeitet seit Jahren für eine konzerngebundene Bauträgergesellschaft mit sehr guter Bonität. Die Rechnungen sind hoch, die Zahlungsziele lang. Lehmann braucht vor allem kurzfristige Liquidität, hält das Insolvenzrisiko des Auftraggebers aber für gering.
Der Betrieb entscheidet sich für unechtes Factoring. Eine Schlussrechnung über 90.000 Euro wird dem Factoring-Anbieter angeboten. Nach Prüfung von Bauvertrag, Aufmaß, Abnahme und Rechnung zahlt der Factoring-Anbieter 88 Prozent sofort aus. Der Auftraggeber zahlt später an den Factoring-Anbieter; nach Zahlungseingang wird der Restbetrag abzüglich Gebühren an Lehmann ausgekehrt.
Würde der Auftraggeber wider Erwarten insolvent, könnte der Factoring-Anbieter den ausgezahlten Betrag nach den Vertragsregeln von Lehmann zurückfordern. Bei echtem Factoring hätte der Factoring-Anbieter dieses Ausfallrisiko im vereinbarten Rahmen getragen. Für Lehmann ist unechtes Factoring daher nur dann sinnvoll, wenn die geringeren Gebühren das verbleibende Ausfallrisiko rechtfertigen.
Fragen aus der Praxis
Wie erkenne ich, ob mein Factoring-Vertrag unechtes Factoring enthält?
Achten Sie auf Rückgriffsrechte, Rückbelastungsklauseln oder Rückkaufpflichten bei Zahlungsausfall des Debitors. Wenn der Factoring-Anbieter bei Insolvenz oder Nichtzahlung des Auftraggebers den ausgezahlten Betrag von Ihnen zurückverlangen kann, spricht das für unechtes Factoring. Reine Veritätshaftung gibt es dagegen auch beim echten Factoring; sie betrifft den rechtlichen Bestand der Forderung, nicht das Insolvenzrisiko.
Ist unechtes Factoring günstiger als echtes Factoring?
Oft ja, weil der Factoring-Anbieter kein Ausfallrisiko übernimmt. Die geringere Gebühr ist aber nur ein Teil der wirtschaftlichen Betrachtung. Fällt ein großer Auftraggeber aus, kann der Rückgriff des Factoring-Anbieters deutlich teurer sein als die eingesparte Gebühr. Entscheidend sind Debitorenbonität, Forderungshöhe und Risikostreuung.
Mein Auftraggeber zahlt nicht. Beim unechten Factoring kann der Factoring-Anbieter das Geld von mir zurückfordern. Wie schütze ich mich?
Prüfen Sie vorab, ob unechtes Factoring zu Ihrer Debitorenstruktur passt. Bei unsicheren oder wechselnden Auftraggebern kann echtes Factoring mit Delkredere-Schutz sinnvoller sein. Begrenzen Sie hohe Einzelrisiken über Debitorenlimits, prüfen Sie neue Auftraggeber frühzeitig und achten Sie auf saubere Vertragsabwicklung, Abnahmeprotokolle, Aufmaß und prüfbare Rechnungen. So verringern Sie sowohl das Ausfallrisiko als auch das Risiko von Einwendungen.
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