Handwerker prüft eine Bau-Rechnung digital auf Formfehler und VOB-Punkte

VOB- und Bau-Rechnungen online prüfen

Laden Sie Ihre Rechnung als PDF hoch. In Sekunden sehen Sie, wo Pflichtangaben fehlen, ob die Beträge plausibel sind und ob die Aufstellung prüfbar ist.

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Diese Einschätzung bewertet ausschließlich sichtbare formale und VOB-nahe Merkmale der Rechnungsstellung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Prüfung durch einen Auftraggeber oder Factoring-Anbieter. Bonität, Vertragslage, Abnahme und Einreden werden nicht geprüft.
Was ist der VOB-Rechnungscheck?

Der VOB-Rechnungscheck ist ein kostenloses Online-Tool für Bau- und Handwerksbetriebe. Es prüft textbasierte PDF-Rechnungen auf Pflichtangaben, rechnerische Plausibilität, nachvollziehbare Leistungsdarstellung und VOB-nahe Auffälligkeiten. Geeignet sind Abschlags-, Teil-, Schluss-, Werk- und baunahe Lieferrechnungen, mit oder ohne VOB-Bezug. Das Ergebnis ist eine Vorprüfung als Ampel, keine Rechtsberatung und keine Ankaufszusage. Der Check ist kein E-Rechnungsvalidator für XRechnung oder ZUGFeRD, sondern prüft Bau- und Handwerksrechnungen nach den sichtbaren Angaben darauf, ob sie vollständig und nachvollziehbar aufgestellt sind.

Was der VOB-Rechnungscheck prüft

Das Tool bewertet nicht, ob eine Rechnung inhaltlich richtig ist. Es prüft, ob die Rechnung nach den sichtbaren Angaben vollständig, nachvollziehbar und rechnerisch plausibel aufgestellt ist und damit für die Prüfung durch Auftraggeber, Bauleitung oder Buchhaltung gut vorbereitet wirkt. Je sauberer eine Rechnung aufgestellt ist, desto weniger Rückfragen und Kürzungen entstehen nach dem Versand.

  • Die Pflichtangaben nach § 14 UStG sind vorhanden: Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag.
  • Netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag passen rechnerisch zusammen, Abschläge und Sicherheitseinbehalte sind nachvollziehbar abgesetzt.
  • Bei Abschlagsrechnungen ist der Leistungsstand erkennbar und die Aufstellung prüfbar dargestellt, sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde.
  • Die Rechnung ist klar als Abschlags-, Teil-, Schluss-, Werk- oder Lieferrechnung erkennbar und sauber nummeriert.
  • Datum, Leistungszeitraum und Zahlungsziel sind angegeben und schlüssig, sodass die Fälligkeit nachvollziehbar ist.

Das Ergebnis erhalten Sie als Ampel mit einem Qualitätswert für die Vorprüfung. In der Vorschau sehen Sie, wo Punkte gefunden wurden. Den vollständigen Report mit jedem einzelnen Befund, einem konkreten Korrekturhinweis für Ihre Rechnungsstellung und passenden Erläuterungen zu den gefundenen Punkten erhalten Sie kostenlos per E-Mail.

Hinweis zur Einordnung

Diese Vorprüfung bewertet ausschließlich sichtbare formale und VOB-nahe Merkmale der Rechnungsstellung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Prüfung durch einen Auftraggeber oder Factoring-Anbieter. Bonität, Vertragslage, Abnahme und Einreden werden nicht geprüft.

Warum eine prüfbare Rechnung die Grundlage ist

Ob eine Rechnung zügig bezahlt wird, hängt nicht nur vom Rechnungsbetrag ab, sondern davon, ob der Empfänger sie ohne Rückfragen nachvollziehen kann. Eine prüfbare Rechnung verbindet die abgerechnete Leistung erkennbar mit dem Vertrag, dem Leistungszeitraum und dem bisherigen Baufortschritt. Fehlt dieser Bezug, kann der Auftraggeber die Prüfbarkeit bestreiten, Rückfragen stellen oder Beträge zunächst kürzen.

In der Praxis heißt das: Bauvorhaben, Leistungszeitraum, Positionen, Mengen, Einheitspreise und der bisherige Leistungsstand sollten nachvollziehbar zusammenpassen. Bei Abschlagsrechnungen kommt der Bezug zu früheren Abschlägen hinzu, damit die kumulierte Darstellung stimmt. Genau diese Punkte prüft der VOB-Rechnungscheck und weist Sie auf Lücken hin, bevor die Rechnung den Betrieb verlässt.

Wie die Pflichtangaben und die prüfbare Darstellung im Detail aussehen, ist auf der Seite Pflichtangaben einer Abschlagsrechnung mit Checkliste dokumentiert. Den korrekten Umgang mit Einbehalten zeigt die Seite Abschlagsrechnung mit Sicherheitseinbehalt. Wie sich die Rechnungsarten unterscheiden, erklärt die Seite Teilrechnung oder Abschlagsrechnung, und die Endabrechnung nach Projektabschluss behandelt die Seite Schlussrechnung nach Abschlägen.

Praxis-Hinweis VOB oder BGB

Bei einem Werkvertrag nach BGB ergibt sich die Zahlungsfrist aus Vertrag, Rechnung und den gesetzlichen Regelungen. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, werden Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Welche Variante im konkreten Projekt gilt, steht im Werkvertrag oder Bauvertrag. Die Fälligkeit für Ihren Fall können Sie mit dem VOB-Zahlungsfrist-Rechner bestimmen.

Von der geprüften Rechnung zur Liquidität

Eine sauber aufgestellte Rechnung ist die Grundlage dafür, dass eine Forderung später überhaupt vorfinanziert werden kann. Wenn die Rechnung geprüft ist, aber die Zahlung Ihres Auftraggebers auf sich warten lässt, kann Factoring ein Weg sein, früher über die Forderung zu verfügen. Ob das für Ihren Betrieb in Frage kommt, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa Jahresumsatz, Auftraggeberstruktur und Vertragslage.

Mit dem Factoring-Eignungs-Check prüfen Sie in 26 strukturierten Fragen, ob Ihr Unternehmen die wichtigsten Voraussetzungen für Factoring erfüllt. Mit dem Factoring-Rechner sehen Sie, wie viel Liquidität Factoring bringt und was es kostet. Als unabhängiger Vermittler bringen wir Bau- und Handwerksbetriebe mit der passenden Factoring-Gesellschaft zusammen, kaufen Forderungen aber nicht selbst an.

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Häufige Fragen zum VOB-Rechnungscheck

Was prüft der VOB-Rechnungscheck?

Das Tool prüft, ob eine Rechnung nach den sichtbaren Angaben vollständig, nachvollziehbar und rechnerisch plausibel aufgestellt ist. Dazu gehören die Pflichtangaben nach § 14 UStG, die rechnerische Stimmigkeit von Netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag sowie die prüfbare Darstellung bei Abschlagsrechnungen. Es bewertet nicht, ob eine Rechnung inhaltlich richtig ist.

Welche Rechnungsarten kann ich prüfen?

Sie können Abschlags-, Teil-, Schluss-, Werk- und baunahe Lieferrechnungen aus Bau, Ausbau und Handwerk prüfen, mit oder ohne VOB-Bezug. Das Tool ist nicht für Arzt-, Nebenkosten-, Verbraucher- oder Telekommunikationsrechnungen gedacht.

Ist das ein E-Rechnungsvalidator für XRechnung oder ZUGFeRD?

Nein. Der VOB-Rechnungscheck ist kein E-Rechnungsvalidator und prüft keine technischen E-Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Er prüft textbasierte PDF-Rechnungen aus Bau und Handwerk nach den sichtbaren Angaben darauf, ob sie vollständig, nachvollziehbar und rechnerisch plausibel aufgestellt sind. Es geht um die inhaltliche und formale Vorprüfung der Rechnung, nicht um die Validierung eines maschinenlesbaren Datenformats.

Wird meine Rechnung gespeichert?

Nein. Ihre hochgeladene Rechnung wird ausschließlich im Arbeitsspeicher verarbeitet und nach der Analyse verworfen. Sie wird nicht dauerhaft gespeichert. Erst wenn Sie den vollständigen Report anfordern, hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse für den Versand.

Brauche ich ein Login oder kostet das Tool etwas?

Nein. Die Prüfung ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Sie laden Ihre Rechnung als PDF hoch und sehen das Ergebnis sofort. Den vollständigen Report erhalten Sie kostenlos per E-Mail.

Was bedeutet die Ampel im Ergebnis?

Die Ampel fasst die Rechnungsqualität für eine Vorprüfung zusammen. Grün steht für eine weitgehend vollständige und nachvollziehbare Rechnung, gelb weist auf Punkte hin, die Sie genauer prüfen sollten, und rot zeigt deutlichere Lücken oder Unstimmigkeiten an. Den konkreten Befund je Punkt nennt der vollständige Report.

Ersetzt die Prüfung eine Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. Die Vorprüfung bewertet ausschließlich sichtbare formale und VOB-nahe Merkmale der Rechnungsstellung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Prüfung durch einen Auftraggeber oder Factoring-Anbieter. Bonität, Vertragslage, Abnahme und Einreden werden nicht geprüft.

Was hat die Rechnungsprüfung mit Factoring zu tun?

Eine sauber aufgestellte, prüfbare Rechnung ist die Grundlage dafür, dass eine Forderung später vorfinanziert werden kann. Ob sich Ihr Betrieb für Factoring eignet, können Sie mit dem Factoring-Eignungs-Check prüfen. Als unabhängiger Vermittler bringen wir Bau- und Handwerksbetriebe mit der passenden Factoring-Gesellschaft zusammen.

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Benjamin Bohrmann, Redakteur von vob-factoring.de
Benjamin Bohrmann
Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026
Redakteur vob-factoring.de Mehr zum Autor